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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Prüfung Standsicherheit Grabmale

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen. Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.

Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit findet am Mittwoch, 3. Juli 2024, statt.

Die Startzeiten auf den Friedhöfen sind wie folgt geplant:

Osteroda

07:00 Uhr

Borken

07:45 Uhr

Arnsnesta

08:30 Uhr

Bicking

09:30 Uhr

Rahnisdorf

09:45 Uhr

Buckau

10:30 Uhr

Fermerswalde

11:45 Uhr

Züllsdorf

13:30 Uhr

Löhsten

15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass nur die Anfangszeit auf dem Friedhof in Osteroda feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.