Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen die Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumindest einmal im Jahr die Standfestigkeit der Grabmale überprüfen lassen. Frost, Regen, Senkungen und Einwirkungen von Wurzelwerk können die Standsicherheit von Grabmalen erheblich beeinträchtigen, ohne dass für den Laien sichtbare Schäden entstehen. Durch die regelmäßige Prüfung der Standsicherheit wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdung von Personen durch lose Grabsteine ausgeht und somit Unfälle verhindert werden.
Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit findet am Mittwoch, 3. Juli 2024, statt.
Die Startzeiten auf den Friedhöfen sind wie folgt geplant:
| Osteroda | 07:00 Uhr |
| Borken | 07:45 Uhr |
| Arnsnesta | 08:30 Uhr |
| Bicking | 09:30 Uhr |
| Rahnisdorf | 09:45 Uhr |
| Buckau | 10:30 Uhr |
| Fermerswalde | 11:45 Uhr |
| Züllsdorf | 13:30 Uhr |
| Löhsten | 15:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass nur die Anfangszeit auf dem Friedhof in Osteroda feststeht. Die weiteren Anfangszeiten können sich aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.