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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen der gewählten Bewerberinnen und Bewerber der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und der Wahl zu den Ortsbeiräten am 9. Juni 2024

Gemäß § 50 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes i.V.m. § 73 Abs. 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung gibt die Wahlleiterin das Wahlergebnis, die Namen der gewählten Bewerber/innen und die Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge bekannt.

Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster)

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster) ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  7.304

Zahl der Wähler:  —  4.978

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  86

Zahl der gültigen Stimmen:  —  14.596

Wahlbeteiligung:  —  68,2 %

2.

Insgesamt sind 18 Sitze zu vergeben.

3.

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

Hinweis: Ergibt die Berechnung der Sitzverteilung (nach Hare/Niemeyer) mehr Sitze für einen Wahlvorschlag, als Bewerber/innen auf ihm vorhanden sind, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt (§ 48 Abs. 6 BbgKWahlG).

4.

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

5.

In die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) sind gewählt:

6.

Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) sind:

7.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster), die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Arnsnesta

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Arnsnesta, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  138

Zahl der Wähler:  —  116

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  1

Zahl der gültigen Stimmen:  —  341

Wahlbeteiligung:  —  84,1 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Wählergruppe und des Einzelwahlvorschlages entfielen folgende Stimmenzahlen:

15. Heimatgruppe Arnsnesta

5.

In den Ortsbeirat sind gewählt:

6. Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

7.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Arnsnesta, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024
gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Buckau

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Buckau, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  176

Zahl der Wähler:  —  143

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  4

Zahl der gültigen Stimmen:  —  417

Wahlbeteiligung:  —  81,3 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Wählergruppen und des Einzelwahlvorschlags entfielen folgende Stimmenzahlen:

5. In den Ortsbeirat sind gewählt:

6. Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

7.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Buckau, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Fermerswalde

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Fermerswalde, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  132

Zahl der Wähler:  —  113

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  5

Zahl der gültigen Stimmen:  —  324

Wahlbeteiligung:  —  85,6 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf den Wahlvorschlag Ländliche Wählergruppe (LWG) entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Die vorgenannten Personen sind in den Ortbeirat gewählt.

5.

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind keine vorhanden.

6.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Fermerswalde, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Friedersdorf

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Friedersdorf, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  92

Zahl der Wähler:  —  76

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  0

Zahl der gültigen Stimmen:  —  226

Wahlbeteiligung:  —  82,6 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf den Wahlvorschlag Ländliche Wählergruppe (LWG) entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Die vorgenannten Personen sind in den Ortbeirat gewählt.

5.

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

6.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Friedersdorf, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Gräfendorf

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Gräfendorf, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  265

Zahl der Wähler:  —  213

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  6

Zahl der gültigen Stimmen:  —  612

Wahlbeteiligung:  —  80,4 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4. Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

5. In den Ortsbeirat sind gewählt:

6. Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

7.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Gräfendorf, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Löhsten

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Löhsten, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  99

Zahl der Wähler:  —  78

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  1

Zahl der gültigen Stimmen:  —  229

Wahlbeteiligung:  —  78,8 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf den Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Löhsten (WGL) entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Die vorgenannten Personen sind in den Ortbeirat gewählt.

5.

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

6.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Löhsten, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Mahdel

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Mahdel, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  135

Zahl der Wähler:  —  134

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  25

Zahl der gültigen Stimmen:  —  229

Wahlbeteiligung:  —  99,3 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge entfielen folgende Stimmenzahlen:

5.

In den Ortsbeirat sind gewählt:

6.

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

7.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Mahdel, die einen Wahlvor-schlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Osteroda

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Osteroda, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  167

Zahl der Wähler:  —  118

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  1

Zahl der gültigen Stimmen:  —  350

Wahlbeteiligung:  —  70,7 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf den Wahlvorschlag Wählergruppe OT Osteroda entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Die vorgenannten Personen sind in den Ortbeirat gewählt.

5.

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

6.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Osteroda, die einen Wahlvor-schlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Rahnisdorf

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Rahnisdorf, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  137

Zahl der Wähler:  —  98

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  18

Zahl der gültigen Stimmen:  —  234

Wahlbeteiligung:  —  71,5 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf den Wahlvorschlag Ländliche Wählergruppe (LWG) entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Die vorgenannten Personen sind in den Ortbeirat gewählt.

5.

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind keine vorhanden.

6.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Rahnisdorf, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024
gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)

Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Züllsdorf

1.

Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis der Wahl zum Ortsbeirat für das Wahlgebiet Stadt Herzberg (Elster), Ortsteil Züllsdorf, ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten:  —  358

Zahl der Wähler:  —  292

Zahl der ungültigen Stimmzettel:  —  9

Zahl der gültigen Stimmen:  —  842

Wahlbeteiligung:  —  81,6 %

2.

Insgesamt sind 3 Sitze zu vergeben.

3.

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen folgende gültige Stimmen und Sitze:

4.

Auf die Bewerberinnen/Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

5.

In den Ortsbeirat sind gewählt:

6.

Ersatzpersonen für den Ortsbeirat sind:

7.

Gemäß § 55 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes kann jede wahlberechtigte Person sowie jede Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes Stadt Herzberg (Elster) - Ortsteil Züllsdorf, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl mit Begründung binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) erheben.

Herzberg (Elster), 13.06.2024

gez. Stephanie Kuntze
Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster)