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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2025

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) am 24.07.2025 wurden im öffentlichen und nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlicher Teil:

Beschluss-Nr. SVV 01_25030

Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44 „Parkanlage Jagdschloss Züllsdorf“ der Stadt Herzberg (Elster)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 44 „Parkanlage Jagdschloss Züllsdorf“ der Stadt Herzberg (Elster), bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der vorliegenden Fassung Juni 2025, wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
  1. Die Entwurfsunterlagen sowie die bereits vorliegenden umweltrelevanten Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß §§ 2, 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und zu benachrichtigen.

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  16

Beschluss-Nr. SVV 01_25032

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 53 „Wohnanlage Am Anger 8, Altherzberg“ der

Stadt Herzberg (Elster)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) beschließt:

1.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 "Wohnanlage Am Anger 8, Altherzberg" der Stadt Herzberg (Elster) für das Gebiet der Gemarkung Herzberg, Flur 9, Flurstücke 196/5 und 487. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 18700 m² und ist aus der Übersichtskarte (Geltungsbereich – Anlage 1) ersichtlich. Dies ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  16

Beschluss-Nr. SVV 01_25033

Vergabe von Fachplanungen für den Neubau Kita Altstadt – Brandschutz

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Fachplanungsleistung für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz für den Neubau einer Kita auf dem ehemaligen Busbahnhof in der Rosa-Luxemburg-Straße an das Ingenieurbüro:

Ingenieurbüro Stümpert-Strunk GmbH

Mundenheimer Straße 100

67061 Ludwigshafen.

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  16

Beschluss-Nr. SVV 01_25034

Vergabe von Fachplanungen für den Neubau Kita Altstadt – Bauphysik

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vergabe der Fachplanungsleistung Bauphysik für den Neubau einer Kita auf dem ehemaligen Busbahnhof in der Rosa-Luxemburg-Straße an das Ingenieurbüro:

LIST Eco GmbH & Co. KG

Vogelsanger Str. 321 A

50827 Köln.

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  16

Beschluss-Nr. SVV 01_25035 – ablehnender Beschluss

Antrag der AfD-Fraktion zur Förderung der Elektromobilität insbesondere zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos in der Stadt Herzberg (Elster)

1.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) erkennt die Notwendigkeit, die Ladeinfrastruktur in der Stadt zu verbessern, um die Elektromobilität zu fördern.

2.

Die Stadtverwaltung der Stadt Herzberg (Elster) wird beauftragt zu prüfen, wie und in welchem Umfang der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur erreicht werden kann. Sie wird ermächtigt, die dazu notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, die erforderlich sind, um eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur zu erzielen und so die Elektromobilität im Stadtgebiet zu fördern. Hierzu soll insbesondere betrachtet werden, an welchen öffentlichen Standorten Ladesäulen errichtet werden können und inwieweit Regelungen zur Ausstattung von Stellplätzen mit Ladesäulen in die Stellplatzsatzung aufgenommen werden können.

3.

Über bauliche Maßnahmen ist der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss in Kenntnis zu setzen. Bei Einwendungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  3

davon Nein-Stimmen:  —  11

davon Stimmenthaltungen:  —  2

Beschluss-Nr. SVV 01_25036

Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Herzberg (Elster)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Herzberg (Elster) auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts vom 05.03.2024 und der 2. Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 25.06.2024. Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 15.02.2024 (Inkrafttreten zum 02.03.2024) außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  16

Beschluss-Nr. SVV 01_25037

Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalrechts vom 05.03.2024. Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 28.04.2016, zuletzt geändert durch 1. Änderung vom 24.02.2022 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  16

nichtöffentlicher Teil:

Beschluss-Nr. SVV 01_25028

Grundstücksangelegenheit

Abstimmungsergebnis:

anwesende Mitglieder:  —  16

davon Ja-Stimmen:  —  16

gez. K. Eule-Prütz
Bürgermeister