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Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) mit Bekanntmachungen der Stadt
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Bekanntmachung über die Verlängerung der Dauer der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer Sitzung am 07. Mai 2026 beschlossen, den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen. Die Veröffentlichung und die öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, welche entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) Nr. 7/2026 vom 26.05.2026 im Zeitraum vom 26.05.2026 bis einschließlich 25.06.2026 erfolgt, wird aus verfahrens-technischen Gründen bis einschließlich zum 26.06.2026 verlängert.

Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 hat eine Größe von ca. 2,2 ha und umfasst Teilflächen der Flurstücke 66 in der Flur 16 und 231, 349, 575 und 576 in der Flur 17 der Gemarkung Herzberg. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs sind in dem beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Es handelt sich um Flächen im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans (Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“) der Stadt Herzberg (Elster). Der namensgebende Industrie- und Gewerbepark, wie auch das Plangebiet des zu ändernden Bebauungsplans Nr. 7, befinden sich am südwestlichen Rand der Herzberger Kernstadt, westlich der Falkenberger Straße und östlich der Bundesstraße B 87 bzw. der Bahnstrecke Jüterbog-Zeithain Bogendreieck. Direkt östlich grenzt die Straße „An den Steinenden“ an den Geltungsbereich an.

 

 

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereichs der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ mit Abgrenzung (rote Umgrenzung); Plangrundlage: DTK 10 © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung

Übergeordnetes Ziel der Planänderung ist es, die bauliche Nutzung der betroffenen Flächen zu vereinfachen bzw. für Gewerbe- und Industrievorhaben mit entsprechendem Flächenbedarf überhaupt zu ermöglichen. Es soll somit ein Beitrag zur örtlichen Gewerbe- und Wirtschaftsentwicklung sowie zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden.

Die im Bebauungsplan Nr. 7 auf Teilen des Flurstück 575, Flur 17, Gemarkung Herzberg festgesetzte öffentliche Grünfläche soll hierfür in gleichem Umfang an den südlichen Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 7 verlagert werden. Die Festsetzung der Grünfläche stellte sich in der Vergangenheit als ein wesentliches Hindernis für die bauliche Entwicklung des Areals dar. Im Gegenzug sollen die beiden dortigen Industriegebiete inkl. ihrer Baugrenzen zusammengeführt werden.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dabei von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) wird zusammen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 sind während der Dauer der Veröffentlichung (sogenannte Veröffentlichungsfrist) vom

26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026

auf der Internetseite der Stadt Herzberg (Elster) veröffentlicht; sie sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Internetseite der Stadt Herzberg (Elster): www.herzberg-elster.de, dort unter:

Unser Service à Bekanntmachungen

Ein Zugriff ist auch über die nachfolgende direkte Internetadresse möglich:

https://www.herzberg-elster.de/bekanntmachungen/index.php

Internetportal des Landes: DiPlanBeteiligung Brandenburg unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB werden folgende Hinweise gegeben:

1.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) in der Stadtverwaltung abgegeben werden:

 

E-Mail: Stadtplanung@stadt-herzberg.de

 

Fax: 03535 / 482 120

 

Postanschrift und Anschrift der Verwaltung: Stadt Herzberg (Elster), FB 4.0 Bauen und Stadtentwicklung, Markt 1, 04916 Herzberg (Elster)

3.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

4.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung des Entwurfs zusammen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Bürgerzentrum der Stadt Herzberg (Elster), Uferstraße 6, 04916 Herzberg (Elster) während folgender Zeiten:

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag

07:00 bis 16:00 Uhr

 

Dienstag

07:00 bis 18:00 Uhr

 

Freitag

07:00 bis 11:30 Uhr

 

sowie nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03535 / 482 402.

Sonstige Hinweise

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung und § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme an den Stellungnehmenden/ die Stellungnehmende erfolgen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Amtsblatt für die Stadt Herzberg (Elster) Nr. 7/2026 vom 26.05.2026 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) mit einer Dauer der Veröffentlichung vom 26.05.2026 bis einschließlich 25.06.2026 bereits bekanntgemacht. Zur Behebung eines Formfehlers ist es erforderlich, die Dauer der Veröffentlichung sowie die Gelegenheit zur Stellungnahme um einen Tag, also bis einschließlich zum 26.06.2026 zu verlängern.

Herzberg (Elster), den 12. Juni 2026

gez.
Karsten Eule-Prütz
Bürgermeister