Öffentlicher Teil
Grundsatzbeschluss zum Glasfaserausbau in Hettstedt
Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2023
| Beschluss: | |
| • | Der Stadt der Stadt Hettstedt beschließt, den flachendeckenden Glasfaserausbau in Hettstedt voranzutreiben. |
Der Hauptverwaltungsbeamte (HVB) wird beauftragt, mit einer geeigneten Firma eine entsprechende Vereinbarung nach Ziffer 1 zu verhandeln und legt diese dem Stadtrat der Stadt Hettstedt nach Vorberatung im Bauausschuss sowie dem Haupt-, Wirtschafts- und Vergabeausschuss zur Beschlussfassung vor. In die Verhandlungen nach Satz 1 erster Halbsatz sind die Anregungen und Hinweise der Vorberatungen und Anhörungen zur Vorlage SRT-1607/2023 verbindlich zu berücksichtigen.
Sollte der Stadtrat der Stadt Hettstedt die endverhandelte Vereinbarung nach Ziffer 2 erster Halbsatz ablehnen, ist Schadensersatz gegenüber der Stadt Hettstedt ausgeschlossen.Der Ausschluss von Schadenersatz nach Ziffer 3 ist Gegenstand der Verhandlungen nach Ziffer 2 erster Halbsatz.
Über den Verhandlungsverlauf nach Ziffer 2 erster Halbsatz berichtet der HVB unaufgefordert im Bauausschuss. Dessen Anregungen und Hinweise werden bei den Verhandlungen nach Ziffer 2 erster Halbsatz verbindlich berücksichtigt.
Beschluss-Nr.: SRT-1607/2023
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit geändert gefasst.
Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“
der Stadt Hettstedt gem. § 13 a BauGB
hier: Abwägungsbeschluss
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt die Abwägung der Hinweise und Anregungen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ der Stadt Hettstedt.
| • | Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, wurden durch die Verwaltung gemeinsam mit dem Planungsbüro gem. § 1 (6) BauGB laut des Abwägungsprotokolls geprüft. |
Relevante Sachverhalte sind in der Begründung im Text und auf der Planzeichnung eingearbeitet.
| • | Das Abwägungsprotokoll der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird bestätigt. |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro, das Ergebnis der Abwägung den beteiligten Trägern öffentlicher Belange mitzuteilen. |
Beschluss-Nr.: SRT-1608/2023
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ der Stadt Hettstedt gem. § 13 a BauGBhier: Satzungsbeschluss
| Beschluss: | ||
| • | Hiermit beschließt der Stadtrat der Stadt Hettstedt, den in der Anlage befindlichen Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ der Stadt Hettstedt, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und den textlichen Festsetzungen, als Satzung. Der Bebauungsplan ist auszufertigen. | |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss im Amtsblatt „HettstedterNachrichten“ bekannt zu machen. | |
| • | Der Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ der Stadt Hettstedt“ ist dem Landkreis Mansfeld-Südharz zur Kenntnis zu geben. | |
| • | Der Investor erhält ebenfalls ein ausgefertigtes Exemplar mit dem Hinweis zur Umsetzung der im Abwägungsprotokoll und in der Begründung festgelegten Maßnahmen. | |
Der Städtebauliche Vertrag ist ebenfalls einzuhalten.
Beschluss-Nr.: SRT-1609/2023
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Beschluss über den Antrag des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Erteilung einer Befreiung gem. § 31 BauGB von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kreiskrankenhaus“ in Hettstedt zur Überschreitung der Baugrenze für die Baumaßnahme „Neubau eines regionalen Gesundheits- und Notfallzentrums“
| Beschluss: | |
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, dem Antrag des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Überschreitung der Baugrenze für den Neubau eines regionalen Gesundheits- und Notfallzentrums am Standort der Helios-Klinik in Hettstedt zuzustimmen. |
| 2. | Die Zustimmung des Befreiungsantrages ist an den Landkreis Mansfeld-Südharz, Bauordnungsamt durch die Verwaltung weiterzuleiten. |
Beschluss-Nr.: SRT-1610/2023
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Nichtöffentlicher Teil
Entscheidung über die Besetzung der Stelle „Sachbearbeiter Stadtplanung (m/w/d)“
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Dirk Fuhlert, die Einstellung zum 01.05.2023.
Beschluss-Nr.: SRT-1611/2023
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Sanierung KITA Sonnenschein
Planungsleistung für die Gebäudeplanung in der Kindereinrichtung in Hettstedt, Carl-Christian-Agthe-Straße 27, für den Umbau der ehemaligen Küchenräume zur Essenausgabe
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, den Auftrag für die Planung der Bauleistungen für den Umbau der ehemaligen Küchenräume zur Essenausgabe in der Kindereinrichtung Sonnenschein an das Planungsbüro Kahn aus Hettstedt zu vergeben.
Beschluss-Nr.: SRT-1612/2023
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Sanierung KITA Sonnenschein
Planungsleistung für die Elektroplanung in der Kindereinrichtung in Hettstedt, Carl-Christian-Agthe-Straße 27, für den Umbau der ehemaligen Küchenräume zur Essenausgabe
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, den Auftrag für die Planung der Elektroarbeiten für den Umbau der Essenausgabe in der Kindereinrichtung in Hettstedt, Carl-Christian-Agthe-Straße 27, an das Planungsbüro id consulting Detzner aus Hettstedt zu vergeben.
Beschluss-Nr.: SRT-1613/2023
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.
Neuerrichtung / Umrüstung Ampelanlage Apollo-Kreuzung
Maßnahme: HET/OA-03/2022
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hettstedtbeschließt, den Auftrag für Los 3 Umstellung/ Erneuerung Ampelanlage „Apollo-Kreuzung“, an den günstigsten Bieter auf Platz 1 auf der Grundlage des geprüften Angebotes an den Bieter 3 auf Platz 1 Fa. Swarco Traffic Systems GmbH, Leipzig zu vergeben.
Beschluss-Nr.: SRT-1614/2023
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.