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Hettstedter Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Hettstedt mit den Ortsteilen Ritterode, Meisberg und Walbeck
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus berichtet
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Schöffenwahl 2023

Stadt Hettstedt sucht Schöffen

Bewerben Sie sich noch bis zum 31.03.2023!

In diesem Jahr werden Schöffen und Ersatzschöffen im Erwachsenenstrafverfahren für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Hierzu stellt der Stadtrat der Stadt Hettstedt eine Vorschlagsliste auf. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 14 Frauen und Männer, die beim Schöffengericht Amtsgericht Eisleben und bei einer Strafkammer des Landgerichts Halle als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurden oder gegen die kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Stadt Hettstedt wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Die Schöffen nehmen in der Verhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter wahr. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Die Schöffen werden i. d. R. von der Arbeit freigestellt und erhalten Entschädigungen wie z. B. Fahrtkostenerstattung, Verdienstausfall.

Wenn Sie sich für ein verantwortungsvolles Ehrenamt interessieren und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, könnte die Schöffentätigkeit am Amtsgericht Eisleben oder Landgericht Halle für Sie genau das Richtige sein. Über die gesetzlichen Ausschlusskriterien sowie bei weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier Auskunft: Stadt Hettstedt, Interne Dienste, Frau Meyer, Markt 1-3, 06333 Hettstedt (03476-801163, m.meyer@hettstedt.de).

Die Bewerbungsvordrucke sind bei der Stadtverwaltung Hettstedt als auch unter www.hettstedt.de (Bekanntmachungen) erhältlich.

Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsvordrucke senden Sie bitte bis 31.03.2023 an die zuvor genannte Anschrift.

Weiterführende Informationen zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

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