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Hettstedter Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Hettstedt mit den Ortsteilen Ritterode, Meisberg und Walbeck
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner 30. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Hettstedt am 09.05.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil

Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Schöffenperiode

hier: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt die vorliegende Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

Hinweis:

Die öffentliche Auflegung erfolgt gemäß § 36 GVG in der Zeit vom 15. Mai bis 25. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht im Bürgerbüro der Stadt Hettstedt, Markt 1-3, während der Öffnungszeiten – siehe öffentliche Bekanntmachung in der Mitteldeutschen Zeitung vom 13.05.2023)

Beschluss-Nr.: SRT-1623/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Entgelt-Vereinbarung für den Hort "Noahs Vielfalt" an der Evangelischen Grundschule "Martin Luther" in Hettstedt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, zu der als Anlage beigefügten Entgeltvereinbarung vom 28.03.2023 zwischen der Stadt Hettstedt und dem Landkreis Mansfeld-Südharz für den Hort an der Evangelischen Grundschule „Martin Luther“, das Einvernehmen zu erklären.

(Die Anlagen sind beim Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Stadt Hettstedt, Fichtestraße 28a, 06333 Hettstedt, zu den bekannten Öffnungszeiten einzusehen.)

Beschluss-Nr.: SRT-1624/2023

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

2. Änderung der Satzung der Stadt Hettstedt zur Festlegung und Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung)

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt die 2. Änderung der Kostenbeitragssatzung.

Satzung der Stadt Hettstedt zur 2. Änderung der Festlegung und Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung)

Aufder Grundlage der §§ 5, 8 und 45 Absatz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBI. LSA S. 66), des § 90 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder – und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBI. I S. 2652) sowie des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBI.LSA S. 48-54), mehrfach geändert sowie §§ 15 und 25 neu gefasst sowie § 23 neu eingefügt durch Gesetz vom 13.12.2018 (GVBI. LSA S. 420) hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt in seiner Sitzung am 09.05.2023 folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung zur Festlegung und Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Hettstedt vom 03.11.2020 wird wie folgt geändert:

§ 5 Höhe der Kostenbeiträge

Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut:

Tagespflegestellen werden der Betreuungsart a bzw. b zugeordnet. Es gelten die Kostenbeiträge der Anlage 1 und 2.

Artikel II

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 01.06.2023 in Kraft.

Hettstedt, den 11.05.2023

Dirk Fuhlert -Siegel-
Bürgermeister

Kostenbeiträge Kitas/Tagespflege der Stadt Hettstedt

Anlage 1

lfd.

Altersstufe

Betreuungsdauer

Kostenbeitrag

1

Kind unter 3

10 Std.

239,00 €

9 Std.

229,00 €

8 Std.

208,00 €

7 Std.

189,00 €

6 Std.

173,00 €

5 Std.

135,00 €

2

10 Std.

205,00 €

Kind über 3 bis

9 Std.

189,00 €

8 Std.

170,00 €

Beginn Schulpflicht

7 Std.

150,00 €

6 Std.

130,00 €

5 Std.

111,00 €

Kostenbeiträge Horte der Stadt Hettstedt/Freie Träger

Anlage 2

Einzelvertrag Frühhort

in der Schulzeit

in der Schulzeit

in der Schulzeit

täglich bis zu 4h/

täglich bis zu 5h/

täglich bis zu 6h/

wöchentlich bis zu 20h

wöchentlich bis zu 25h

wöchentlich bis zu 30h

in der Schulzeit

inklusive

inklusive

inklusive

täglich bis zu 2h/

wöchentlich bis zu 10h

in der Ferienzeit

in der Ferienzeit

in der Ferienzeit

täglich bis zu 8h/

täglich bis zu 8h/

täglich bis zu 8h/

wöchentlich bis zu 40h

wöchentlich bis zu 40h

wöchentlich bis zu 40h

Horte des Eigenbetriebes

monatlich

monatlich

monatlich

monatlich

41,00 €

57,00 €

68,00 €

78,00 €

Hort evangelische Grundschule

monatlich

monatlich

monatlich

monatlich

65,00 €

74,00 €

79,00 €

85,00 €

Hort der klugen Zwerge

monatlich

monatlich

monatlich

monatlich

65,00 €

76,00 €

81,00 €

86,00 €

Beschluss-Nr.: SRT-1625/2023

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil

Neubau Schmutz- und Regenwasserkanal sowie Wiederherstellung der Straßenoberfläche und Neubau der Gehwege in Hettstedt, St.-Jakobi-Straße und Nebenstraßen, 2. Bauabschnitt

Hier: Auftragserweiterung für den Neubau von Gehwegen in den Nebenstraßen

Martinstraße, Kerstenstraße, Über der Grimm, Gustavstraße

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, den Neubau der Gehwege in der Martinstraße, Kerstenstraße, Über der Grimm sowie Gustavstraße in Hettstedt durchzuführen und beauftragt das Nachtragsangebot der Fa. Heitkamp Tiefbau GmbH, Teutschenthal, vom 06.03.2023.

Beschluss-Nr.: SRT-1626/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Renovierungsarbeiten der Wand- und Bodenbeläge GS „Am Markt“ Haus 2

Hier: Begründung für die Notwendigkeit der Ausführung der geplanten Wand- und Bodenbelagsarbeiten

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt bestätigt die Unabdingbarkeit und Unaufschiebbarkeit der Erneuerung der Wand- und Fußbodenbeläge im Haus 2 der Grundschule „Am Markt“ und erteilt der Bauverwaltung Ihre Zustimmung die Renovierungsarbeiten auszuschreiben.

Beschluss-Nr.: SRT-1627/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.