Öffentlicher Teil
Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Schöffenperiode hier: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt die vorliegende Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. Hinweis: Die öffentliche Auflegung erfolgt gemäß § 36 GVG in der Zeit vom 15. Mai bis 25. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht im Bürgerbüro der Stadt Hettstedt, Markt 1-3, während der Öffnungszeiten – siehe öffentliche Bekanntmachung in der Mitteldeutschen Zeitung vom 13.05.2023) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss-Nr.: SRT-1623/2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Entgelt-Vereinbarung für den Hort "Noahs Vielfalt" an der Evangelischen Grundschule "Martin Luther" in Hettstedt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, zu der als Anlage beigefügten Entgeltvereinbarung vom 28.03.2023 zwischen der Stadt Hettstedt und dem Landkreis Mansfeld-Südharz für den Hort an der Evangelischen Grundschule „Martin Luther“, das Einvernehmen zu erklären. (Die Anlagen sind beim Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Stadt Hettstedt, Fichtestraße 28a, 06333 Hettstedt, zu den bekannten Öffnungszeiten einzusehen.) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss-Nr.: SRT-1624/2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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2. Änderung der Satzung der Stadt Hettstedt zur Festlegung und Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt die 2. Änderung der Kostenbeitragssatzung. Satzung der Stadt Hettstedt zur 2. Änderung der Festlegung und Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung) Aufder Grundlage der §§ 5, 8 und 45 Absatz 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2019 (GVBI. LSA S. 66), des § 90 des Sozialgesetzbuches (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder – und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBI. I S. 2652) sowie des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBI.LSA S. 48-54), mehrfach geändert sowie §§ 15 und 25 neu gefasst sowie § 23 neu eingefügt durch Gesetz vom 13.12.2018 (GVBI. LSA S. 420) hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt in seiner Sitzung am 09.05.2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel IDie Satzung zur Festlegung und Erhebung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen der Stadt Hettstedt vom 03.11.2020 wird wie folgt geändert: § 5 Höhe der Kostenbeiträge Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut: Tagespflegestellen werden der Betreuungsart a bzw. b zugeordnet. Es gelten die Kostenbeiträge der Anlage 1 und 2. Artikel IIIn-Kraft-TretenDiese Satzung tritt zum 01.06.2023 in Kraft. Hettstedt, den 11.05.2023 Dirk Fuhlert -Siegel-Bürgermeister
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Beschluss-Nr.: SRT-1625/2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Nichtöffentlicher Teil
Neubau Schmutz- und Regenwasserkanal sowie Wiederherstellung der Straßenoberfläche und Neubau der Gehwege in Hettstedt, St.-Jakobi-Straße und Nebenstraßen, 2. Bauabschnitt Hier: Auftragserweiterung für den Neubau von Gehwegen in den Nebenstraßen Martinstraße, Kerstenstraße, Über der Grimm, Gustavstraße |
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, den Neubau der Gehwege in der Martinstraße, Kerstenstraße, Über der Grimm sowie Gustavstraße in Hettstedt durchzuführen und beauftragt das Nachtragsangebot der Fa. Heitkamp Tiefbau GmbH, Teutschenthal, vom 06.03.2023. |
Beschluss-Nr.: SRT-1626/2023 |
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst. |
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Renovierungsarbeiten der Wand- und Bodenbeläge GS „Am Markt“ Haus 2 Hier: Begründung für die Notwendigkeit der Ausführung der geplanten Wand- und Bodenbelagsarbeiten |
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Hettstedt bestätigt die Unabdingbarkeit und Unaufschiebbarkeit der Erneuerung der Wand- und Fußbodenbeläge im Haus 2 der Grundschule „Am Markt“ und erteilt der Bauverwaltung Ihre Zustimmung die Renovierungsarbeiten auszuschreiben. |
Beschluss-Nr.: SRT-1627/2023 |
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt. |