Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 den Bebauungsplan Nr.11 „Wohnen auf dem Weinberg“ gem. § 10 (1) BauGB, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gegeben. Der ausgefertigte Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnen auf dem Weinberg“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan Nr. 11 wird im Rathaus der Stadt Hettstedt, Markt 1-3 Bauverwaltungsamt, SG Stadtplanung Raum 3.10, während der Öffnungszeiten der Verwaltung Montag geschlossen Dienstag 08.30 bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.30 bis 13.00 Uhr Donnerstag 08.30 bis 16.00 Uhr Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr bereitgehalten. Jedermann kann den ausgefertigten Bebauungsplaneinsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 215 Abs.1 Nr.1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Hettstedt geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Hettstedt, den 24.05. 2023 |