Öffentlicher Teil
| 1. | Ermächtigung des Bürgermeisters zur Erhebung der Klage gegen den Festsetzungsbescheid des Landkreis Mansfeld-Südharz vom 14.06.2023 zur Kreisumlage 2023 |
| 2. | Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte zur Umsetzung des Klageverfahrens Stadt Hettstedt./.Landkreis Mansfeld-Südharz zur Kreisumlage 2023 |
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt:
| 1. | Der Bürgermeister der Stadt Hettstedt wird ermächtigt, gegen den Bescheid des Landkreis Mansfeld-Südharz vom 14.06.2023 über die Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023, Az. 20.32.02/KU 2023 Klage zu erheben. Der Streitwert beträgt 5.130.669,00 €. |
| 2. | Für das Verfahren der Stadt Hettstedt./.Landkreis Mansfeld-Südharz zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird die Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte aus 14469 Potsdam beauftragt. |
| 3. | Sofern der Landkreis den rechtswidrigen Bescheid zur Kreisumlage 2023 innerhalb der Klagefrist aufhebt, entfällt die Grundlage für eine Klageerhebung. |
Beschluss-Nr.: SRT-1642/2023
Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.