Öffentlicher Teil
Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 105 Abs. 2 des KVG LSA im Haushaltsjahr 2023
Beschluss:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, die notwendigen Mittel für die Sanierung der Wipperbrücke am Doktorsteg in Höhe von 32.538,77 EUR über eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 105 Abs. 2 KVG LSA bereitzustellen. Die Umverteilung erfolgt auf das Produkt 5.1.1.10.000 (Räumliche Planung und Entwicklung) Untersachkonto 09620.40045 (SUO/WUNE - Ortskern Hettstedt - Sanierung Wipperbrücke Doktorsteg), der Ausgleich erfolgt im Haushaltsjahr 2024 über das gleiche Untersachkonto. |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt die Festschreibung der Investitionspauschale des Haushaltsjahres 2024 zur Finanzierung der überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 105 Abs. 2 KVG LSA. Die Einladung zur Ratssitzung erfolgte durch den Bürgermeister gemeinsam mit dem Amt und eine Änderung ist ausgeschlossen |
Beschluss-Nr.: SRT-1671/2023
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Nichtöffentlicher Teil
Brücke über die Wipper am Doktorsteg in Hettstedt
Hier: Instandsetzung der KappenAuftragserweiterung für Bauleistungen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, den Auftrag für die Instandsetzung der Kappen an der Wipperbrücke am Doktorsteg an die Firma Grötz Bauunternehmung GmbH, Kabelsketal, gemäß dem 1. Nachtragsangebot vom 10.10.2023 zu erweitern.
Beschluss-Nr.: SRT-1670/2023
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.