Der Stadtrat der Stadt Hettstedt hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 den Beschluss Nr.SRT-1650/2023 zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 8 BauGB gefasst.
Der Bebauungsplan soll für den Planbereich der Stadt Hettstedt, in der Flur 37, Flurstücke 477,479 und teilweise 480, im Bereich des ehemaligen Reitplatzes Am Kirschweg, in einer Größe von ca. 0,83 ha aufgestellt werden.
Das Gebiet wird begrenzt: im Norden an ein Waldgebiet, im Süden durch die Gemeindestraße „Am Kirschweg“, dem Sportplatz und ein Waldgebiet, im Osten an unbebaute Flächen und an die Gemarkungsgrenze der Stadt Arnstein, OT Wiederstedt. Im Westen grenzen ein weiteres Waldgebiet und das Gelände des Hotels und Gaststätte „Waldcafe“ und der Sportpark an.
Der Bebauungsplan Nr.9 soll auf Grund der Lage als „Ehemaliger Reitplatz “ bezeichnet werden.
Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um den Bereich als Mischgebiet mit einer Betriebsstätte (Gewerbeobjekt) und einer Wohnbebauung mit ca. 3 Eigenheimen bebauen zu können.
Der Bebauungsplan ist im Regelverfahren mit Umweltbericht nach § 8 BauGB aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Hettstedt ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu ändern.
Die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB – wird hiermit die Öffentlichkeit über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 informiert.
Hettstedt, den 08.11.2023