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Hettstedter Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Hettstedt mit den Ortsteilen Ritterode, Meisberg und Walbeck
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse Stadtrat

Öffentlicher Teil

Satzung zur 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für kommunale Einrichtungen der Stadt Hettstedt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt die erste Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung von kommunalen Einrichtungen der Stadt Hettstedt.

Beschluss-Nr.: SRT-1664/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Satzung zur 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung von kommunalen Einrichtungen der Stadt Hettstedt

Aufgrund der §§ 5, 8 und 45 (2) Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) i.V.m. §§ 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBI. LSA S. 405) zuletzt mehrfach geändert, § 6a aufgehoben sowie § 18a neu eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) hat der Stadtrat der Stadt Hettstedt in seiner Sitzung am 07.11.2023 folgende 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung von kommunalen Einrichtungen der Stadt Hettstedt beschlossen:

Artikel I

Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Nutzung von kommunalen Einrichtungen der Stadt Hettstedt vom 13.12.2022 mit Wirkung vom 01.01.2023 wird wie folgt geändert:

§ 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Für die Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen ist eine Gebühr und eine Kaution gem. der Anlage 2 (Tarifblatt, Stand: 25.09.2023) zu entrichten.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hettstedt, 08.11.2023

Dirk Fuhlert
Bürgermeister

Anlage 2

Berufung des stellvertretenden Stadtwahlleiters für die Kommunalwahlen der Stadt Hettstedt am 09.06.2024

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, Herrn Andreas Pick, SGL Personenstands- und Meldewesen, als stellvertretenden Stadtwahlleiter für die Kommunalwahlen am 09.06.2024 zu berufen.

Beschluss-Nr.: SRT-1667/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Überplanmäßige Auszahlung gemäß § 105 Abs. 1 des KVG LSA im Haushaltsjahr 2023

Beschluss:

1.

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, die notwendigen Mittel in Höhe von 324.300 EUR, für die Bereitstellung der Zinsen für den Liquiditätskredit, aus dem Produkt 1.1.1.21.000 (Finanzwirtschaft/Haushalt) Untersachkonto 90000.21010 (Gewinnausschüttung Stadtwerke) in Höhe von 300.000 und aus dem Produkt 6.1.1.10.000 (Steuern, allgemeine Umlagen, allgemeine Zuweisungen) Untersachkonto 90000.00300 (Gewerbesteuer) in Höhe von 24.300 EUR auf das Produkt 6.1.2.10.000 (Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft) Untersachkonto 91000.80700 (Zinsen Kassenkredit) umzuverteilen.

2.

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, die notwendigen Mittel in Höhe von 95.300 EUR, für die Zahlung der Gewerbesteuerumlage, aus dem Produkt 6.1.1.10.000 (Steuern, allgemeine Umlagen, allgemeine Zuweisungen) Untersachkonto 90000.00300 (Gewerbesteuer) auf das Produkt 6.1.1.10.000 (Steuern, allgemeine Umlagen, allgemeine Zuweisungen) Untersachkonto 90000.81000 (Gewerbesteuerumlage) umzuverteilen.

Beschluss-Nr.: SRT-1675/2023

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Nichtöffentlicher Teil

Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Hettstedt und den Kindereinrichtungen der Stadt Hettstedt

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, den Auftrag für die Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung in den öffentlichen Gebäuden der Stadt Hettstedt und den Kindereinrichtungen der Stadt Hettstedt, an den Bieter 1 auf Platz 1, Peter Schneider Gebäudedienstleistungen GmbH & Co. KG, Berlin, auf der Grundlage des geprüften Angebots zu vergeben.

Beschluss-Nr.: SRT-1669/2023

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Auftragsvergabe für die Fällung von 86 Weiden im Hadeborntal

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt, die Vergabe des Auftrages bezüglich der Fällung von 86 Weiden im Bereich Hadeborntal in Hettstedt an den Bieter Nr. 1 auf Platz 1, Green Team Schulze, Mansfeld, mit einer Gesamtauftragssumme zu vergeben.

Beschluss-Nr.: SRT-1672/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Entscheidung über die Einstellung einer Sachbearbeiterin für Bußgeldangelegenheiten

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hettstedt beschließt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Dirk Fuhlert, die Einstellung einer Sachbearbeiterin für Bußgeldangelegenheiten.

Beschluss-Nr.: SRT-1673/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.

Entscheidung über die Besetzung der Stelle „Ingenieur/Technischer Mitarbeiter Bauverwaltung (m/w/d)“

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Dirk Fuhlert, die Einstellung eines Ingenieur/Technischer Mitarbeiter Bauverwaltung.

Beschluss-Nr.: SRT-1674/2023

Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit gefasst.