Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2023 liegen in der Zeit vom
Montag, dem 13. Februar 2023
bis einschließlich
Donnerstag, dem 23. Februar 2023
zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters im Rathaus der Stadt Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz während der Sprechzeiten (mittwochs geschlossen) aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können ab dem ersten Tag der Auslegung für die Dauer von 14 Arbeitstagen Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese Frist endet am 07.03.2023.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung am 08. März 2023 in öffentlicher Sitzung.
Sebnitz, 13.01.2023