Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für 2023 mit zwei Fälligkeiten in der Region Sächsische Schweiz: 2. Juni und 10. November.
Und noch ein Hinweis:
Bei frostigen Temperaturen können Abfälle im Behälter festfrieren. Der ZAOE bittet darauf zu achten, sich der Behälter gut leeren lässt. Falls dies nicht der Fall ist, sollte er vorab von der Tonnenwand gelöst werden.
Geschäftsstelle des ZAOE
Tel.: 0351 4040450, presse@zaoe.de, www.zaoe.de