Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 mit Beschluss Nr. 01/40 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan “Mittelmühle Ehrenberg“ gemäß § 13 b BauGB gefasst. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nr. 267/7 der Gemarkung Ehrenberg.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbaufläche
Die Planung wird nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt. Dabei wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung), der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.
Hohnstein, 27.01.2023