Die Stadtverwaltung weist dringend darauf hin, dass ganzjährig Baumäste, Hecken und Sträucher, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen zurückgeschnitten werden müssen. Vom 1. Oktober bis 28. Februar ist dazu der richtige Zeitpunkt. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen, und ist je nach Art des Verkehrs unterschiedlich hoch und breit. So ist über einem Fußgängerweg ein Raum von 2,5 m Höhe freizuhalten. Über einer Straße für den Autoverkehr, muss ein Raum von 4,5 m Höhe freigehalten werden sowie 0,5 m neben der Straße. Ist die Grundstücksgrenze gleichzeitig Straßenbegrenzung so sind Sträucher, Hecken und Äste aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen.
Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden, auch so, dass Verkehrszeichen für den Kraftfahrer frühzeitig erkennbar sind. Daher ergeht an Sie als Grundstücksbesitzer oder Mieter, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die Bitte, dies möglichst bald nachzuholen. Die Durchfahrtshöhe muss auch durch Schneelast gegeben sein. Bei Schadensfällen infolge Behinderung durch Grünanlagen können Schadensersatzforderungen auftreten.