Gewerbesteuer
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer hat sich gegenüber dem Kalenderjahr 2025 nicht geändert. Aus wirtschaftlichen Gründen werden keine neuen Gewerbesteuervorauszahlungsbescheide für das Kalenderjahr 2026 erstellt. Die Gewerbesteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2026 sind auf dem zuletzt erlassenen Vorauszahlungsbescheid als Fälligkeiten für Folgejahre ausgewiesen. Erst bei Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (Gewerbesteuermessbeträge) erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Hundesteuer
Nach der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) veröffentlicht auf der Internetseite www.hohnstein.de unter Stadt Bürgerservice Satzungen + Abgaben/Verwaltungskosten erhebt die Stadt Hohnstein gemäß § 6 und 7 Hundesteuer. Die Steuersätze haben sich im Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Es werden aus wirtschaftlichen Gründen nur bei Änderungen und Neuveranlagungen neue Hundesteuerbescheide erstellt.
Bitte entnehmen Sie die Fälligkeit Ihrer Hundesteuerzahlungen dem derzeit gültigen Hundesteuerbescheid. Bei erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird die Hundesteuer zur Fälligkeit von der Stadt Hohnstein mittels Lastschrift eingezogen.
Grundsteuerfestsetzung
Die Hebesätze für die Grundsteuer haben sich gegenüber dem Kalenderjahr 2025 nicht geändert. Aus wirtschaftlichen Gründen entfällt die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026.
Gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) wird für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein, einzulegen.
Die Fälligkeiten der Grundsteuerzahlungen entnehmen Sie bitte dem derzeit gültigen Bescheid. Haben Sie der Stadt Hohnstein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wird die Grundsteuer zur Fälligkeit von der Stadt Hohnstein mittels Lastschrift eingezogen.
Bei Änderungen der Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbetrag) erhalten Sie einen geänderten neuen Bescheid.
Auskünfte
Für Auskünfte steht Ihnen das Steueramt der Stadtverwaltung Hohnstein, Telefon 035975/86827 zur Verfügung.