Der Gemeindegerätewart wird durch die Gemeindewehrleitung bestellt. Die Bewerbung erfolgt schriftlich bei der Stadtverwaltung Hohnstein. Bewerbungsfrist ist der 28.02.2026.
Aufgabengebiet des Gemeindegerätewarts
Atemschutz / Prüfungen
- Sicherstellung der Einhaltung aller Prüfintervalle für Atemschutzgeräte und Atemschutzmasken sämtlicher Ortswehren
- Organisation der Reinigung, Prüfung und Dokumentation im Bereich Atemschutz
- Sicherstellung vollständiger und ordnungsgemäßer Prüfprotokolle für ortsveränderliche Geräte
- Durchführung bzw. Veranlassung wiederkehrender Prüfungen
Schläuche / Gerätelogistik
- nach Absprache mit den Gerätewarten der jeweiligen Ortswehren: Organisation und Verbringen der Schläuche zur Schlauchprüfung
Fahrzeuge / TÜV / Abstimmungen
- Abstimmung mit den Gerätewarten der Ortswehren zu TÜV-Terminen und weiteren relevanten Fahrzeugprüfungen
- Meldung von Fahrzeugabwesenheiten sowie Prüfzeiträumen an die Gemeindewehrleitung
Koordination / Organisation
- Bindeglied zwischen den Gerätewarten der Ortswehren und der Gemeindewehrleitung
- Verwahrung, Pflege und Organisation der gemeindeweit vorgehaltenen Ausrüstung
- Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Ausrüstung in den Ortswehren
Beratung / Beschaffung
- Beratung der Ortswehrleitungen sowie der Gemeindewehrleitung bei geplanten Neuanschaffungen (z. B. technische Sinnhaftigkeit, Handhabung, Wartungsaufwand)
- Einschätzung des Wartungs- und Prüfaufwandes neuer Ausrüstungsgegenstände
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Sicherstellung der Reinigung, Pflege und Kontrolle der Persönlichen Schutzausrüstung
- Meldung von Beschädigungen sowie Veranlassung notwendiger Instandsetzungen
Dokumentation / UVV
- Durchführung und Dokumentation aller Arbeiten im technischen Bereich
- Kontrolle der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in den Gerätehäusern sowie im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung
- Technische und administrative Tätigkeiten wie Wartung, Prüfung, Dokumentation und Beratung
Bewerbungsunterlagen
Bitte folgende Angaben einreichen:
- Name
- Feuerwehr / Ortswehr
- Dienstgrad
- Ausbildung zum Gerätewart: Ja / Nein
- Begründung der persönlichen Eignung
Entschädigung
Die ehrenamtliche Tätigkeit wird gemäß Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Hohnstein mit 45 Euro pro Monat vergütet.
Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 28.02.2026 an
Stadtverwaltung Hohnstein
Rathausstraße 10
01848 Hohnstein
E-Mail: stadt@hohnstein.de
Gemeindewehrleitung Hohnstein