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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Kinderbetreuung - Anpassung der Elternbeiträge ab 01.01.2024

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates Nr. 67/17 sind Elternbeiträge auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten, die für den ordentlichen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, in Höhe von

22 % für einen Krippenplatz (9 Std.)

26 % für einen Kindergartenplatz (9 Std.)

27 % für einen Hortplatz (6 Std.)

zu erheben. Die Elternbeiträge sind auf volle Eurobeträge abzurunden und gelten jeweils ab dem 01.01. des der Bekanntmachung folgenden Jahres.

Dementsprechend errechnen sich ab 01.01.2024 folgende Elternbeiträge:

Krippe

Betreuungsplatz bis 9 Stunden

277,00 € (bisher 270,00 €)

Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden

138,50 € (bisher 135,00 €)

Kindergarten

Betreuungsplatz bis 9 Stunden

136,00 € (bisher 133,00 €)

Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden

68,00 € (bisher 66,50 €)

Hort

Betreuungsplatz bis 6 Stunden

77,00 € (bisher 75,00 €)

Betreuungsplatz bis 5 Stunden

64,10 € (bisher 62,50 €)

Absenkungen für Alleinerziehende und Geschwisterkinder werden weiterhin nach den Festlegungen des Landkreises gemäß der Richtlinie Absenkungsbeiträge Kita vorgenommen.

Stadtverwaltung Hohnstein