Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sebnitz fasste in der öffentlichen Verbandsversammlung am 18.09.2024 die einstimmigen Beschlüsse Nr. 06 und 07/24 zur Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Sebnitz für das Wirtschaftsjahr 2023. Diese Beschlüsse werden nachfolgend auf der Grundlage des § 34 Absatz 2 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in vollem Wortlaut veröffentlicht:
Beschluss Nr. 06/24
Die Verbandsversammlung des AZV Sebnitz beschließt auf der Grundlage der Berichte über die Jahresabschlussprüfung und die örtliche Prüfung gemäß § 34 Absatz 1 SächsEigBVO:
| 1. | Feststellung des Jahresabschlusses per 31.12.2023 | ||
| 1.1 | Bilanzsumme | 53.022.848,26 € | |
| 1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
| - | das Anlagevermögen | 51.996.610,85 € |
| - | das Umlaufvermögen | 1.026.237,41 € |
| 1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
| - | das Eigenkapital | 16.462.290,98 € |
| - | Sonderposten für Fördermittel und Zuschüsse | 28.233.182,89 € |
| - | die Rückstellungen | 145.900,00 € |
| - | die Verbindlichkeiten | 8.181.474,39 € |
| 1.2 | Jahresverlust | 354.439,06 € | |
| 1.2.1 | Summe der Erträge | 2.568.671,95 € | |
| 1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 2.923.111,01 € | |
| 2. | Behandlung des Jahresverlusts | ||
| Der Jahresverlust per 31.12.2023 in Höhe von 354.439,06 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. | ||
Beschluss Nr. 07/24
Dem Verbandsvorsitzenden des AZV Sebnitz wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Durch die mit der Prüfung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zielfleisch & Partner mbB wurde am 21. Juni 2024 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Dessen vollständiger Wortlaut sowie der Jahresabschluss und der Lagebericht des Jahres 2023 des Abwasserzweckverbandes Sebnitz werden gemäß § 34 SächsEigBVO in der Zeit vom 22.10.2024 bis 08.11.2024 in der Stadtverwaltung Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.