liegen in der Zeit vom
Montag, dem 04. November 2024
bis einschließlich
Donnerstag, dem 14. November 2024
zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters im Rathaus der Stadt Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz während der Sprechzeiten (mittwochs geschlossen) aus.
Einwohner und Abgabepflichtige können ab dem ersten Tag der Auslegung für die Dauer von 14 Arbeitstagen Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese Frist endet am 26.11.2024.
Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung am 27. November 2024 in öffentlicher Sitzung.