Wir weisen wieder darauf hin, dass ganzjährig Baumäste, Hecken und Sträucher, welche in öffentliche Fahrbahnen und Gehwege ragen zurückgeschnitten werden müssen.
Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen und ist je nach Art des Verkehrs unterschiedlich hoch und breit. So ist über einem Fußgängerweg ein Raum von 2,50 Meter Höhe freizuhalten. Über einer Straße für den Autoverkehr muss ein Raum von 4,50 Meter Höhe freigehalten werden sowie 0,50 Meter neben der Straße. Ist die Grundstücksgrenze gleichzeitig die Straßenbegrenzung, so sind Sträucher, Hecken und Äste aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen. Außerdem müssen Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder ganzjährig von Grünbewuchs freigehalten werden, auch so, dass Verkehrszeichen für den Kraftfahrer frühzeitig erkennbar sind.
Daher ergeht an Sie als Grundstücksbesitzer oder Mieter, welche die Auslichtung noch nicht durchgeführt haben, die Bitte, dies möglichst bald nachzuholen. Bei Schadensfällen infolge Behinderung durch Grünanlagen können Schadensersatzforderungen auftreten.