Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes nebst Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2026 liegen in der Zeit vom
Donnerstag, dem 23. Oktober 2025
bis einschließlich
Dienstag, dem 04. November 2025
zur Einsichtnahme für Einwohner und Abgabepflichtige des Verbandsgebietes des Abwasserzweckverbandes Sebnitz im Sekretariat des Oberbürgermeisters im Rathaus der Stadt Sebnitz, Kirchstraße 5, 01855 Sebnitz während der Sprechzeiten (mittwochs geschlossen) aus. Einwohner und Abgabepflichtige können ab dem ersten Tag der Auslegung für die Dauer von 14 Arbeitstagen Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese Frist endet am 17. November 2025. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung am 18. November 2025 in öffentlicher Sitzung.