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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Kinderbetreuung – Anpassung der Elternbeiträge ab 01.01.2025

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates Nr. 67/17 sind Elternbeiträge auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten, die für den ordentlichen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, in Höhe von

22 % für einen Krippenplatz (9 Std.)

26 % für einen Kindergartenplatz (9 Std.)

27 % für einen Hortplatz (6 Std.)

zu erheben. Die Elternbeiträge sind auf volle Eurobeträge abzurunden und gelten jeweils ab dem 01.01. des der Bekanntmachung folgenden Jahres.

Dementsprechend errechnen sich ab 01.01.2025 folgende Elternbeiträge:

Krippe

Betreuungsplatz bis 9 Stunden  —  285,00 € (bisher 277,00 €)

Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden  —  142,50 € (bisher 138,50 €)

Kindergarten

Betreuungsplatz bis 9 Stunden  —  146,00 € (bisher 136,00 €)

Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden  —  73,00 € (bisher 68,00 €)

Hort

Betreuungsplatz bis 6 Stunden  —  85,00 € (bisher 77,00 €)

Betreuungsplatz bis 5 Stunden  —  70,80 € (bisher 64,10 €)

Absenkungen für Alleinerziehende und Geschwisterkinder werden weiterhin nach den Festlegungen des Landkreises gemäß der Richtlinie Absenkungsbeiträge Kita vorgenommen.

Stadtverwaltung Hohnstein