Gemäß dem Beschluss des Stadtrates Nr. 67/17 sind Elternbeiträge auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten, die für den ordentlichen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, in Höhe von
22 % für einen Krippenplatz (9 Std.)
26 % für einen Kindergartenplatz (9 Std.)
27 % für einen Hortplatz (6 Std.)
zu erheben. Die Elternbeiträge sind auf volle Eurobeträge abzurunden und gelten jeweils ab dem 01.01. des der Bekanntmachung folgenden Jahres.
Dementsprechend errechnen sich ab 01.01.2025 folgende Elternbeiträge:
Krippe
Betreuungsplatz bis 9 Stunden — 285,00 € (bisher 277,00 €)
Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden — 142,50 € (bisher 138,50 €)
Kindergarten
Betreuungsplatz bis 9 Stunden — 146,00 € (bisher 136,00 €)
Betreuungsplatz bis 4,5 Stunden — 73,00 € (bisher 68,00 €)
Hort
Betreuungsplatz bis 6 Stunden — 85,00 € (bisher 77,00 €)
Betreuungsplatz bis 5 Stunden — 70,80 € (bisher 64,10 €)
Absenkungen für Alleinerziehende und Geschwisterkinder werden weiterhin nach den Festlegungen des Landkreises gemäß der Richtlinie Absenkungsbeiträge Kita vorgenommen.