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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Information zur Organisation des Winterdienstes 2024/25

1. Bauhof

Der Bauhof der Stadt hat alles für den Winterdienst vorbereitet. Folgende Mitarbeiter werden mit folgenden Fahrzeugen die Ortsteile betreuen:

Wolfram Sieber wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung für den Winterdienst für den Zeitraum November 2024 bis März 2025 bei der Stadt eingestellt.

Der städtische Bauhof hat im preiswerteren Frühbezug 75 Tonnen loses Streusalz bestellt und damit das Salzlager komplett gefüllt. Weiterhin wurden 24 Tonnen Streusalz als Sackware sowie 5 Tonnen Splitt eingelagert. Die vorhandenen Streugutbehälter wurden vollständig befüllt.

Schneefangzäune werden in den kommenden Tagen wie bereits in den letzten Jahren wieder zweimal in Zeschnig, einmal in Ehrenberg an der Hutbergstraße sowie einmal am Cunnersdorfer Landweg aufgestellt.

2. Private Dienstleister

Für den Winterdienst in der Ortslage Waitzdorf wird wieder Herr Gerd Fasold aus Waitzdorf beauftragt.

3. Vereinbarungen mit Nachbargemeinden

Die Stadt Hohnstein übernimmt den Winterdienst für die Stadt Bad Schandau und die Gemeinde Rathmannsdorf auf der Gemeindeverbindungsstraße Kohlmühle – Porschdorf entsprechend der im Jahr 2012 abgeschlossenen Vereinbarungen. Der städtische Bauhof wird die Porschdorfer Straße räumen und streuen.

Die Altendorfer Straße von der Kreuzung Rathmannsdorf / Altendorf bis nach Kohlmühle wird durch die Stadt Sebnitz im Winterdienst gefahren.

4. Staats- und Kreisstraßen

Die Kreisstraßen und Staatsstraßen inklusive der Ortsdurchfahrten werden wie schon in den vergangenen Winterperioden komplett durch den Landkreis bzw. die Straßenmeisterei Langburkersdorf geräumt und gestreut. Der Landkreis vergibt diese Dienstleistungen auch teilweise an private Unternehmen.

5. Winterdienstleistungen für Dritte

Durch den Bauhof der Stadt Hohnstein werden seit dem Winter 2015/2016 keine Winterdienstleistungen mehr für Dritte auf Privatgrundstücken durchgeführt. Dies bleibt auch in der kommenden Winterperiode so.

Die Winterdienst- und Straßenreinigungspflicht der Anlieger an öffentlichen Straßen und Fußwegen muss kontrolliert und bei Nichtbeachtung geahndet werden. Dafür ist das Ordnungsamt, Herr Döring, verantwortlich.

Stadtverwaltung Hohnstein