Beschluss 44/24: 1. Öffentliche Widmung der Verkehrsfläche „Wendeplatz Zeschnig“ in Zeschnig
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die öffentliche Widmung der Verkehrsfläche „Wendeplatz Zeschnig“ in Zeschnig gemäß § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 Buchst. b) SächsStrG. Die Widmung der Fläche erfolgt ohne Einschränkungen. Träger der Straßenbaulast ist gemäß § 44 Abs. 1 SächsStrG die Stadt Hohnstein. Die Widmung umfasst die Flurstücke 122/3, 127/2 und 127/3 der Gemarkung Zeschnig.
Einstimmig mit 11 Ja-Stimmen beschlossen.
Beschluss 45/24: Vergabe der Bauleistungen zur Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme ID0428 - Instandsetzung Schandauer Straße Hohnstein
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „HWS ID 0428 - Instandsetzung Schandauer Straße (Weg zu Mandel), OD Hohnstein“ an den gesamtwirtschaftlichsten Bieter auf der Grundlage der Submissionsergebnisse unter Vorbehalt des positiven Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Krämer nach erfolgter öffentlichen Ausschreibung zum Angebotspreis von 40.927,62 € Brutto.
Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.
Beschluss 46/24: Festsetzung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege im Gemeindegebiet der Stadt Hohnstein ab 01.01.2025
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt ab 01.01.2025 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Tagespflege im Gemeindegebiet der Stadt Hohnstein auf der Grundlage der zuletzt bekannt gemachten Personal- und Sachkosten, die für den ordentlichen Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind, in Höhe von
22,5 % für einen Krippenplatz (9 Std.)
28 % für einen Kindergartenplatz (9 Std.)
29 % für einen Hortplatz (6 Std.)
zu erheben.
Die Elternbeiträge sind auf volle Eurobeträge abzurunden und gelten jeweils ab dem 01.01. des der Bekanntmachung der Betriebskosten nach §14 Abs. 2 SächsKitaG folgenden Jahres. Bei Inanspruchnahme geringer Betreuungszeiten (4,5 Std. im Krippen- und Kindergartenbereich sowie 5 Std. im Hortbereich) reduziert sich der Elternbeitrag im Verhältnis der für eine 9 stündige Betreuung (Krippe, Kindergarten) bzw. 6 stündige Betreuung (Hort) zu erhebenden Elternbeiträge jeweils gerundet auf volle 10 Cent.
Für Absenkungen der Elternbeiträge für Alleinerziehende und Geschwisterkinder gelten weiterhin die Festlegungen des Landkreises.
Mehrheitlich mit 4 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Beschluss 47/24: Grundstücksangelegenheiten – Grundstücksverkäufe durch die Stadt Hohnstein
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Beendigung der Aussetzung des Verkaufes kommunaler Grundstücke zum 31.12.2024.
Ab dem 01.01.2025 gilt wieder der Grundsatzbeschluss 14/17 vom 22.03.2017 mit der Handlungsanleitung für Grundstücksveräußerungen nach Grundstücksart.
Die erzielten Verkaufserlöse werden zum Ankauf von Grundstücken im Gemeindegebiet durch die Stadt Hohnstein genutzt. Dazu wird ein entsprechendes Verzeichnis geführt.
Bei Grundstücksveräußerungen soll auch die Möglichkeit des Grundstückstausches mit den Kaufinteressenten zwingend geprüft werden. Wenn dies möglich ist, ist der Tausch zu favorisieren.
Einstimmig mit 13 Ja-Stimmen beschlossen.
Beschluss 48/24: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Annahme folgender eingegangener Geldzuwendungen
894,92 € Geldspende, nach dem Willen des Spenders zur zweckentsprechenden Verwendung für die Versorgung der Teilnehmenden am Frühjahrsputz 2024 in den Ortsteilen
389,87 € Geldspende, nach dem Willen des Spenders zur zweckentsprechenden Verwendung für den Neubau eines Entenhauses auf dem Teich Dorfmitte Rathewalde
Einstimmig mit 13 Ja-Stimmen beschlossen.