Liebe Bürger und Bürgerinnen,
stellen Sie sich einmal einen naturnahen Bach vor, der sich durch die Landschaft schlängelt. Die Flächen direkt am Bach spielen dabei eine ganz wichtige Rolle, da dort der Übergangsbereich vom Wasser zum Land ist, der sich ständig verändert und dadurch ökologisch unheimlich wertvoll ist.
Und nun fließt ein Bach bei Ihnen durchs Grundstück und Ihnen wurde von der unteren Wasserbehörde gesagt Sie sollen Ihren Komposthaufen nicht direkt am Ufer platzieren. Oder wurde Ihnen die Baugenehmigung für eine Garage direkt am Gewässer versagt?
Ursache dafür ist der Schutz dieser wichtigen Flächen durch die gesetzlichen Regelungen zum Gewässerrandstreifen. Das Sächsische Wassergesetz regelt im § 24 die Breite des Gewässerrandstreifens mit 10 m und innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen mit 5 m landseits ab dem Ufer. Die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen sowie die auch nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können, ist im Gewässerrandstreifen verboten. Zudem dürfen in einer Breite von 5 Metern ab dem Ufer keine Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden – auch nicht in Gärten.
Diese gesetzliche Regelung dient zum einen dazu unsere Gewässer vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen und deren ökologische Funktion aufrecht zu erhalten. Zum anderen aber auch der Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses auch im Hochwasserfall und zur Vermeidung, dass Materialien wie beispielsweise Gartenmöbel oder Komposthaufen fortgeschwemmt werden. Diese können zum Teil erhebliche Schäden an Bauwerken wie zum Beispiel Durchlässen und Brücken anrichten, aber auch das menschliche Wohl gefährden. An unrechtmäßig im Gewässerrandstreifen errichteten Zäunen können sich dann fortgeschwemmte Materialien verhängen, zu Verklausungen anhäufen und damit das Überschwemmungsrisiko deutlich erhöhen. Übrigens haben auch nicht standortgerechte Gehölze (zum Beispiel Nadelgehölze, Kirschlorbeer und Lebensbäume) im Gewässerrandstreifen nichts zu suchen. Hintergründe zu diesem Thema gibt es in einer der nächsten Ausgaben.
Wie können Sie den Gewässerrandstreifen denn nun sonst nutzen? Sie könnten sich zum Beispiel eine kleine Naturoase schaffen. Pflanzen Sie dazu standortgerechte Gehölze wie Schwarzerle oder Weidenarten und kreieren Sie sich so ein schattiges Plätzchen am kühlen Bach für heiße Sommertage. Das reduziert auch gleich noch die Wassertemperatur. Wenn Sie Gräser und Stauden am Ufer nur zweimal im Jahr mähen, schaffen Sie mit Blühstreifen wertvolle Lebensräume u. a. für unsere Bienen und Schmetterlinge. Probieren Sie es aus und schauen Sie welche Tiere und Pflanzen sich in diesen Bereichen ansiedeln.
Dieser Text entstand in Zusammenarbeit der Fachberater und Fachberaterinnen Gewässer des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der unteren Wasserbehörde des Landkreises