Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt weiterhin die Aussetzung des Verkaufes kommunaler Grundstücke.
| Ausnahmen sind nur für | |
| • | die Fälle zugelassen, wo der Kaufinteressent einen gesetzlichen Kaufanspruch rechtssicher nachweisen kann, |
| • | Splitterflächen gemäß der Handlungsanleitung |
| • | bereits im Stadtrat beschlossene Verkaufsabsichten und bis 31.08.2022 vorliegende Kaufanträge |
| • | Grundstücksveräußerungen, welche auf Veranlassung der Stadt Hohnstein zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung für konkret benennbare investive Maßnahmen unbedingt erforderlich sind, zugelassen. |
Für die Ausnahmen gilt weiterhin der Grundsatzbeschluss 14/17 vom 22.03.2017 mit der Handlungsanleitung für Grundstücksveräußerungen nach Grundstücksart.
Dieser Beschluss vom 31.08.2022 wird bis zum 30.06.2024 verlängert. Danach entscheidet der neu gewählte Stadtrat über dessen Fortführung.
Mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Gewährung eines einmaligen Inflationsausgleiches für alle zum Stichtag 01.12.2023 bei der Stadt Hohnstein Beschäftigten in Höhe des gesetzlich festgelegten maximalen Betrages pro Beschäftigten. Für Teilzeitbeschäftigte wird dieser Betrag entsprechend anteilig gewährt.
Die Auszahlung erfolgt noch im Haushaltsjahr 2023. Die überplanmäßigen Personalausgaben in Höhe von 53.000 Euro werden durch überplanmäßige Einnahmen bei den Parkgebühren gedeckt.
Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt für die Tourismusförderungsgesellschaft der Stadt Hohnstein mbH eine Zuzahlung in Höhe von 30.000 Euro zur Bildung einer Kapitalrücklage.
Die Zahlung erfolgt noch im Haushaltsjahr 2023 und wird als außerplanmäßige Ausgabe bestätigt.
Die Deckung kann durch überplanmäßige Einnahmen bei den Parkgebühren sichergestellt werden.
Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt der Burg Hohnstein Betriebsgesellschaft gGmbH zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen während der Wintermonate im Zeitraum von November bis März weiterhin einen Betrag bis maximal 100.000 € zur Verfügung zu stellen, die jeweils bis 30.09. des Jahres zurückzuzahlen sind.
Der Bürgermeister wird zum Abschluss der Liquiditätsvereinbarung ermächtigt.
Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt zum 01.01.2024 den Beitritt in die Kommunalgemeinschaft Euroregion Oberes Elbtal / Osterzgebirge e.V.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 650 Euro wird in den Haushaltsplänen ab 2024 ff. berücksichtigt.
Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt den beiliegenden Sitzungsplan für das Kalenderjahr 2024.
Die Sitzungen des Stadtrates beginnen um 18.30 Uhr.
Die Dienstberatungen der Ortsvorsteher beginnen um 18.00 Uhr.
Mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschlossen.