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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Stadtrat hebt Verkaufsstopp von kommunalen Grundstücken auf

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat mit Beschluss 47/24 vom 23.10.2024 die Beendigung der Aussetzung des Verkaufes kommunaler Grundstücke zum 31.12.2024 beschlossen. Ab dem 01.01.2025 gilt wieder der Grundsatzbeschluss 14/17 vom 22.03.2017 mit der Handlungsanleitung für Grundstücksveräußerungen nach Grundstücksart.

Der Grundsatzbeschluss 14/17 vom 22.03.2017 lautet:

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, von denen unmittelbar und mittelbar nachhaltig Einnahmen erzielt werden, nicht zu veräußern. In besonderen Fällen (z.B. Entwicklung von Gewerbe- oder Baugebieten) ist eine Einzelfallprüfung zu beantragen und entsprechend zu begründen. Bei Grünflächen im Innenbereich (§ 34 BauGB) ist bei derartig genutzten Flächen eine Einzelfallprüfung erforderlich. Alle anderen Grundstücke können nach beiliegender Handlungsanleitung veräußert werden.

Zusatz mit Beschluss 47/24 vom 23.10.2024:

Die erzielten Verkaufserlöse werden zum Ankauf von Grundstücken im Gemeindegebiet durch die Stadt Hohnstein genutzt. Dazu wird ein entsprechendes Verzeichnis geführt.

Bei Grundstücksveräußerungen soll auch die Möglichkeit des Grundstückstausches mit den Kaufinteressenten zwingend geprüft werden. Wenn dies möglich ist, ist der Tausch zu favorisieren.

Damit sind ab dem neuen Jahr 2025 wieder Grundstückskaufanträge möglich. Die zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Wilk, Zimmer 24, Telefon 035975 86824 oder Mail liegenschaften@hohnstein.de. Die Handlungsanleitung für Verkäufe wird hier nochmals veröffentlicht.

Daniel Brade
Bürgermeister