Der Freistaat Sachsen stellt auch im Jahr 2025 Fördermittel zur Förderung des bürgerlichen Engagements aus dem Kommunales Ehrenamtsbudget zur Verfügung. Grundlage dafür ist die vom Freistaat Sachsen erlassene Kommunalpauschalenverordnung. Vereine und Initiativgruppen können ab sofort bis zum 28. Februar 2025 wieder eine Förderung aus dem Ehrenamtsbudget für ehrenamtlich geführte Kleinprojekte ab 500 Euro bei der Landkreisverwaltung beantragen.
Das sind die Förderkriterien
Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet. Die Projekte können mit maximal 90 Prozent sowie höchstens 2.000 Euro gefördert werden. Zehn Prozent der Gesamtkosten müssen die Antragsteller als Eigenmittel einplanen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung zur Deckung von förderfähigen Ausgaben. Ziele der Förderung sind der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe.
Diese Maßnahmen können gefördert werden
Mit einer finanziellen Zuwendung kann die Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise oder die Durchführung von Veranstaltungen, zu denen ehrenamtlich tätige Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet und geehrt werden, bedacht werden. Maßnahmen, die mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden können, sind zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte oder die Durchführung von Pilotprojekten. Auch die Anschaffung von Ausstattungs- oder technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.
Maßnahmen, welche eine Investition, zum Beispiel Baumaßnahmen, darstellen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die erforderlichen Unterlagen, weitere Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung können unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abgerufen werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.