Was Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende wissen sollten
Öffentliche Straßen, Gehwege und Plätze in der Stadt Hohnstein und ihren Ortsteilen dienen grundsätzlich dem Gemeingebrauch, also dem normalen Verkehr. Werden diese Flächen darüber hinaus genutzt, handelt es sich um eine Sondernutzung, für die in vielen Fällen eine Erlaubnis der Stadtverwaltung Hohnstein erforderlich ist.
Welche Nutzungen sind betroffen?
Eine Übersicht über genehmigungspflichtige Sondernutzungen (z. B. Außengastronomie, Verkaufsstände, Werbeanlagen, Baustelleneinrichtungen oder Container) sowie die jeweils geltenden Gebühren ist auf der Internetseite der Stadt Hohnstein abrufbar.
Antragstellung
Die Sondernutzungserlaubnis ist schriftlich und in der Regel mindestens 14 Tage vor Beginn bei der Stadtverwaltung Hohnstein zu beantragen. Im Antrag sind Ort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung anzugeben. Je nach Einzelfall können ergänzende Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren und Kontrollen
Für genehmigungspflichtige Sondernutzungen werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach Art, Fläche und Dauer der Nutzung. Sondernutzungen zu religiösen, gemeinnützigen oder politischen Zwecken sind vielfach gebührenfrei.
Die Stadt Hohnstein weist darauf hin, dass ab sofort verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Nicht genehmigte Sondernutzungen können mit erhöhten Gebühren sowie Bußgeldern geahndet werden.
Pflichten der Nutzer
Sondernutzungen dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Öffentliche Einrichtungen wie Hydranten oder Schächte sind freizuhalten. Nach Ende der Nutzung ist die Fläche ordnungsgemäß zu reinigen und wiederherzustellen.
Ansprechpartner
Für Fragen und Anträge steht Ihnen das Ordnungsamt, Tel. 035975 86814 oder per Mail: ordnungsamt@hohnstein.de gern zur Verfügung.