Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen Verbände
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Saisonstart mit Hindernissen

Parkmöglichkeiten rechtselbisch

Parkmöglichkeiten linkselbisch am Nationalpark-Bahnhof

Parkmöglichkeiten in Krippen

Unsere Touristiker in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau und der Region bereiten sich schon intensiv auf die bevorstehende Saison vor und werden alles tun, damit sich unsere Gäste trotz aller Umstände wohlfühlen und eine gute Zeit bei uns verleben.

Eine große Herausforderung in dieser Saison wird der deutlich höhere Parkplatzbedarf bei wenigen Stellflächen sein. Dem müssen wir uns stellen. Jedem von uns wird klar sein, dass es unmöglich ist, zusätzlich mindestens 100 Stellflächen auf jeder Elbseite zu schaffen. Also müssen wir alles unternehmen, um die vorhandenen Flächen effektiv zu nutzen.

Gemeinsam mit dem Stadtrat haben wir Vorschläge erarbeitet, die bereits ab März 2025 schrittweise umgesetzt werden sollen.

Auf der rechten Elbseite ist Folgendes geplant:

1.

Der Parkplatz am Unteren Elbkai wird ausschließlich für Fahrzeuge mit Sonderparkgenehmigung freigegeben. Dafür können Pendler eine Genehmigung erhalten. Gleichzeitig können die Mieter von Stellplätzen diese Fläche ebenfalls nutzen.

2.

Der Obere Elbkai wird wieder als „Bezahlparkplatz“ bereitgestellt, so dass wir Tagesgästen hier ebenfalls Flächen anbieten können.

3.

Die Fläche unterhalb der Elbresidenz wird ab 01.03.2025 nur für Sondergenehmigungen des Hotels freigegeben. Damit können Angestellte und Gäste, die sonst den Unteren Elbkai als Parkfläche nutzten, auf diese Fläche umgelenkt werden. Der Bereich vor den Fähranlegern bleibt lediglich den Fährleuten vorbehalten und ist nur mit der entsprechenden Sondergenehmigung nutzbar. Diese haben dann selbstständig die Zugänglichkeit für Tankfahrzeuge zu gewährleisten. Der zwischen den Fähranlegern und dem Anleger der Hotelschifffahrt befindliche Zugang zur Elbe ist zwingend für die Feuerwehr frei zu halten.

4.

Es wird ein zusätzlicher Fähranleger in Höhe LIDL (Anleger der Wasserschutzpolizei) eingerichtet. Damit entsteht eine kurze Fährverbindung zum Nationalpark Bahnhof. Der Parkplatz an der Elbbrücke könnte dann ebenfalls gut für Pendler genutzt werden.

Auf der linken Elbseite ist Folgendes vorgesehen:

1.

Der große P+R Parkplatz wird ebenfalls nur mit Sondergenehmigung für Pendler nutzbar gemacht.

2.

Alle übrigen Stellflächen, die nicht separat für spezielle Nutzer freigegeben sind, können von jedem kostenfrei genutzt werden. Der Fahrbahnrand in Höhe Fähranleger wird befestigt, so dass auch hier einige Stellflächen entstehen, die sich außerhalb der Fahrbahn befinden. Nutzen Sie die Brückenschleife. Auch dort ist das Parken in großen Bereichen schon jetzt zulässig.

Wer erhält eine Pendlerparkkarte?

Diese Parkkarten werden auf Antrag für diejenigen ausgestellt, die vorrangig aus beruflichen Gründen die Elbseiten wechseln und daher ein oder mehrere Fahrzeuge in Bad Schandau und Krippen abstellen müssen. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Bad Schandau.

Eine Bestätigung des Arbeitgebers oder der Nachweis für eine Betreuung ist zwingend erforderlich.

Für die Parkgenehmigung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 € erhoben.

Die Genehmigungen werden im Bürgeramt der Stadtverwaltung Bad Schandau ausgestellt und können dort während der Sprechzeiten abgeholt und bezahlt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir besonderes Augenmerk auf die Pendler legen und darum weniger Stellflächen für die allgemeine Nutzung zur Verfügung haben.

Sollten die bevorstehenden Tests der Elbbrücke positiv verlaufen und die Brücke bereits ab Mai wieder für einige Verkehrsarten freigegeben werden, können die Sonderparkgenehmigungen in der Stadtverwaltung wieder zurückgegeben werden. Dafür erhalten Sie eine Rückzahlung von 10 € je Parkkarte.

In Bezug auf die Umleitungsstrecken setzt sich der Stadtrat und die Verwaltung dafür ein, dass es in der Saison Einschränkungen in der Befahrung des „Ziegenrückens“ geben wird. Dieser soll dann nur noch für PKW, Linienbusse (falls nötig) und LKW bis 7,5 t zugelassen werden. Alle anderen Verkehrsarten (Reisebusse, Wohnmobile, LKW > 7,5 t) sollen über Neustadt/Sebnitz geleitet werden. Bei dieser Umleitungsstrecke muss noch geklärt werden, ob im Bereich Sebnitzer Straße/Lindenallee eine Ampel erforderlich wird.

Wir werden unsere Entscheidungen anpassen, sofern sich die Rahmenbedingungen ändern.