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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Landratsamt erteilt Baugenehmigung für die Burg Hohnstein

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat der Stadt Hohnstein am 6. März 2025 die Baugenehmigung für die Sanierung und den Umbau des Gebäudeensembles der Burg Hohnstein erteilt. Das Bauvorhaben unterteilt sich in die drei Bauabschnitte "Burggarten", "Oberer Burghof" und "Altes Schloss". Der Beginn der Bauarbeiten im Bereich des Burggartens wurde mit dem ersten Spatenstich am 21. August 2024 bereits eingeleitet. Die Einrichtung der Baustelle und Baufeldfreimachung konnten so auf Grundlage einer vorgezogenen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung im Dezember 2024 abgeschlossen werden. Nun kann es weitergehen. Die Arbeiten im Burggarten können fortgeführt werden. Die Aufträge an die Baufirmen können erteilt werden.

"Ich freue mich, dass die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt waren, um jetzt die Baugenehmigung zu erteilen. Damit ist eine entscheidende Voraussetzung erfüllt, dass die Arbeiten starten können.", so Landrat Michael Geisler. Für Bürgermeister Daniel Brade ist es ein weiterer Meilenstein für die Sanierung der Burg Hohnstein. Die Arbeiten im Burggarten können bis Anfang 2026 abgeschlossen werden und ab Frühjahr 2027 beginnen die Bauarbeiten im Oberen Burghof.

Die Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben Sanierung Burg Hohnstein steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Landesdirektion Sachsen für die jeweils abschnittsweise Baufreigabe ihr naturschutzrechtliches Einvernehmen erteilt. Ohne dieses Einvernehmen käme es zu weiteren Verzögerungen des Bauvorhabens. Für den ersten Bauabschnitt im Burggarten liegt dieses Einvernehmen schon vor. Für den Oberen Burghof werden die Umweltgutachten und Tierbeobachtungen im Sommer 2025 abgeschlossen sein. Zudem ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (aufgrund der Nähe zum Polenztal) durchzuführen, welche auch im Sommer 2025 vorliegen wird.

Landratsamt und Stadtverwaltung