Seit Januar 2026 wird im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – wieder der Mikrozensus durchgeführt. Diese gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht erfasst jährlich rund ein Prozent der Bevölkerung. In Sachsen betrifft das etwa 20.000 Haushalte.
Abgefragt werden unter anderem Angaben zur Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Ausbildung sowie zu den Quellen des Lebensunterhalts. Die Ergebnisse dienen als wichtige Grundlage für politische und gesellschaftliche Entscheidungen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene. Im Jahr 2026 werden zusätzlich Fragen zur Wohnsituation gestellt.
Die Auswahl der Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren. Um Entwicklungen abbilden zu können, bleiben ausgewählte Haushalte bis zu fünf Jahre in der Stichprobe und werden in diesem Zeitraum mehrfach befragt. Die Befragung erfolgt überwiegend telefonisch durch geschulte Erhebungsbeauftragte. Alternativ kann der Fragebogen online oder in Papierform ausgefüllt werden. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für gesetzlich festgelegte Zwecke verwendet.
Weitere Informationen sind unter www.mikrozensus.de verfügbar. Bei Fragen steht Sabine Teige telefonisch unter 03578 33-2130 oder per E-Mail an mikrozensus@statistik.sachsen.de zur Verfügung.