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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Einladung zur Gemeindefeuerwehrhauptversammlung

Gemäß der Satzung für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Hohnstein vom 23.02.2011 im § 12 muss nach den durchgeführten Jahreshauptversammlungen der Ortswehren durch den Gemeindewehrleiter eine Gemeindefeuerwehrhauptversammlung einberufen werden. Dieser Versammlung gehören gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der Gemeindewehrleiter, der stellv. Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter, die stellv. Ortswehrleiter, die Gerätewarte und Jugendwarte der Ortswehren der Gemeindefeuerwehr Hohnstein an.

Die 20. Gemeindefeuerwehrhauptversammlung der Stadt Hohnstein findet am Dienstag, dem 31. März 2026, um 18.00 Uhr, im Gasthaus Polenztal statt. Die Einladungen dazu sind ergangen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung des Gemeindewehrleiters (GWL)
  2. Rechenschaftsbericht des GWL
  3. Bericht der Jugendfeuerwehr
  4. Grußworte der anwesenden Gäste
  5. Diskussion und Anfragen zu den Berichten
  6. Beschlussempfehlung zur Schließung der Ortsfeuerwehr Hohburkersdorf
  7. Beschlussempfehlung zur Einführung einer freiwilligen Feuerwehrabgabe zur Finanzierung der Gemeindefeuerwehr
  8. Beförderungen/Ernennungen/Anerkennungen
  9. Schlusswort der Gemeindewehrleitung
  10. Gemeinsamer Ausklang mit Abendessen

Der Bürgermeister, Kreisbrandmeister sowie der Inspektionsbereichsleiter und der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes sowie die beiden Bürgermeisterstellvertreter und Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat sind ebenfalls eingeladen.

Michael Hille
Gemeindewehrleiter