Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Porschdorf werden hiermit zu einer öffentlichen
Teilnehmerversammlung am Dienstag, den 23. April 2024, um 18:00 Uhr
in die Feuerwehr Porschdorf, Hauptstraße 1b in 01814 Porschdorf
eingeladen.
Zur Tagesordnung gehören folgende Punkte:
| 1. | Bericht zum Stand des Verfahrens |
| 2. | Vorstandsnachwahl |
| 3. | Information zur 5. Änderung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
| 4. | Weitere Verfahrensschritte und anstehende Aufgaben |
| 5. | Allgemeine Aussprache |
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen. Für den Vorstand sind 1 Vorstandsmitglied und 4 Stellvertreter des Vorstandes nachzuwählen.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit insgesamt 5 Personen in den Vorstand nachwählen. Die Teilnehmerversammlung kann auch Nebenbeteiligte oder am Verfahren überhaupt nicht Beteiligte wählen. Kandidaten für den Vorstand können auch in der Versammlung noch benannt werden. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG).
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme, gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über eine Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte müssen sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt ist. Die amtliche Beglaubigung erteilen die Städte und Gemeinden gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte im Wahltermin nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, sollten daher zweckmäßigerweise eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist.
Vollmachtformulare können bei der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Porschdorf angefordert werden (Telefonnummer 03501/515-3612 (Herr Guba) oder E-Mail: jonathan.guba@landratsamt-pirna.de).
Kommt die Wahl im Termin nicht zustande und verspricht ein neuer Wahltermin keinen Erfolg, so kann die Obere Flurbereinigungsbehörde nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretungen Mitglieder des Vorstandes bestellen.
Interessenten an der Mitarbeit im Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sind aufgerufen, bis zur Wahl ihre Bereitschaft beim Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Obere Flurbereinigungsbehörde, Schloßpark 4, 01796 Pirna oder unter Jonathan.Guba@landratsamt-pirna.de mit Kontaktdaten zu erklären.