Für die Gebührenerhebung für die Abwasserentsorgung bei dezentralen Abwasseranlagen wurden durch die Verbandsversammlung am 20.03.2024 folgende Gebührensätze ab 08.04.2024 bestätigt:
| 1. | Entsorgungsgebühr |
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| Entsorgung von Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird | |
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| für den ersten m³ | 89,58 € / m³ |
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| für jeden weiteren m³ | 66,88 € / m³ |
| 2. | Verwaltungsgebühr |
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| Überwachung der Selbstüberwachung und Überwachung der Wartung der dezentralen Abwasseranlage | |
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| jährliche Kosten pro Anlage | 25,68 € /m³ |
| 3. | Verwaltungsaufwand Kleineinleiterabgabe |
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| Kosten der Erfüllung der Abgabepflicht für Kleineinleitungen und Abwälzung der Kleineinleiterabgabe | |
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| jährliche Kosten pro Grundstück | 64,72 € |
Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über dezentrale Abwasseranlagen des AZV Sebnitz erfolgte im Landkreisboten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 06.04.2024.