Gemäß der Satzung für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Hohnstein vom 23.02.2011 im § 12 muss nach den durchgeführten Jahreshauptversammlungen der Ortswehren durch den Gemeindewehrleiter eine Gemeindefeuerwehrhauptversammlung einberufen werden. Dieser Versammlung gehören gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der Gemeindewehrleiter, der stellv. Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter, die stellv. Ortswehrleiter, die Gerätewarte und Jugendwarte der Ortswehren der Gemeindefeuerwehr Hohnstein an.
Die 19. Gemeindefeuerwehrhauptversammlung der Stadt Hohnstein findet am Freitag, dem 16. Mai 2025, um 19.00 Uhr, im Saal des Gasthauses „Zum Erbgericht“ in Ulbersdorf statt. Die Einladungen dazu sind ergangen.
Tagesordnung:
Der Bürgermeister, Kreisbrandmeister sowie der Inspektionsbereichsleiter und der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes sowie die beiden Bürgermeisterstellvertreter und Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat sind ebenfalls eingeladen.