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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Einladung zur Gemeindefeuerwehrhauptversammlung

Gemäß der Satzung für die Gemeindefeuerwehr der Stadt Hohnstein vom 23.02.2011 im § 12 muss nach den durchgeführten Jahreshauptversammlungen der Ortswehren durch den Gemeindewehrleiter eine Gemeindefeuerwehrhauptversammlung einberufen werden. Dieser Versammlung gehören gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der Gemeindewehrleiter, der stellv. Gemeindewehrleiter, die Ortswehrleiter, die stellv. Ortswehrleiter, die Gerätewarte und Jugendwarte der Ortswehren der Gemeindefeuerwehr Hohnstein an.

Die 19. Gemeindefeuerwehrhauptversammlung der Stadt Hohnstein findet am Freitag, dem 16. Mai 2025, um 19.00 Uhr, im Saal des Gasthauses „Zum Erbgericht“ in Ulbersdorf statt. Die Einladungen dazu sind ergangen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung des Gemeindewehrleiters (GWL)
  2. Rechenschaftsbericht des GWL
  3. Bericht der Jugendfeuerwehr
  4. Grußworte der anwesenden Gäste
  5. Diskussion und Anfragen zu den Berichten
  6. Beförderungen/Ernennungen/Anerkennungen
  7. Wahl der neuen Gemeindewehrleitung
  8. Verabschiedung der alten Gemeindewehrleitung
  9. Schlusswort der neuen Gemeindewehrleitung
  10. Gemeinsamer Ausklang mit Abendessen

Der Bürgermeister, Kreisbrandmeister sowie der Inspektionsbereichsleiter und der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes sowie die beiden Bürgermeisterstellvertreter und Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat sind ebenfalls eingeladen.

Karsten Klügel
Gemeindewehrleiter