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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen Verbände
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4. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Sebnitz

Auf Grund von § 56 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG), § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sowie der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Sebnitz am 08.03.2023 folgende Änderung der Abwassersatzung in der Fassung vom 11.04.2019 (Landkreisbote Nr. 5 vom 10.05.2019), zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 31.03.2021 (Landkreisbote Nr. 4 vom 23.04.2021) beschlossen:

Artikel 1

Im § 54 erhält der Absatz 1 folgende Fassung:

(1) Für die Abwasserentsorgung gemäß § 48 beträgt die Gebühr je m³ Abwasser

1.

für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird

a)

für das Entsorgungsgebiet der Kläranlage Sebnitz

b)

für die Entsorgungsgebiete der Kläranlagen Hohnstein, Rathewalde und Goßdorf

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 4. Änderungssatzung zur Abwassersatzung in der Fassung vom 11.04.2019 tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Sebnitz, den 08.03.2023

Kretzschmar
Verbandsvorsitzender