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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 5/2024
Aus Stadtrat und Ausschüssen
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Gefasste Beschlüsse im Stadtrat am 24. April 2024

Beschluss 08/24: Planungsleistungen Freianlagen / Ingenieursleistungen zur Erweiterung Parkplatz Dresdner Straße in Hohnstein mit Zugang zum unteren Burgtor und Neubau der Gehwege unter Berücksichtigung der vorhandenen Aussichtspunkte

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe von Planungsleistungen Freianlagen und Ingenieursleistungen zum Vorhaben „Erweiterung Parkplatz Dresdner Straße in Hohnstein mit Zugang zum unteren Burgtor und Neubau der Gehwege an der Dresdner Straße unter Berücksichtigung der vorhandenen Aussichtspunkte in Hohnstein“ an den wirtschaftlichsten Bieter Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG, aus 01454 Radeberg auf der Grundlage des Vergabevorschlages vom 10.04.2024 vom Bauamt der Stadt Hohnstein nach erfolgter beschränkter Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (VOL/A) zum Angebotspreis von 89.250,00 € brutto.

Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Abschnitten: LP 1-3 brutto 30.433,79 €; LP 4-7 brutto 30.943,72 €; LP 8-9 brutto 27.872,49 €.

Die für die gesamten Planungsleistungen benötigten Mittel sind im Doppelhaushalt 2022/ 2023 eingeplant. Im Rahmen der Förderrichtlinie FRL StBauE wird das Vorhaben in Höhe von 66% (58.905,00 €) gefördert.

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 09/24: Vergabe der Planungsleistungen „Sanierung der Burg Hohnstein“, Los 6.2 - Freianlagenplanung „Oberer Burghof / Parkplatz“ gemäß §§ 38 ff. HOAI

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis einschl. 9 gemäß §§ 39 ff. HOAI einschl. Besonderer Leistungen zum Vorhaben „Sanierung der Burg Hohnstein“, Los 6.2 – Freianlagenplanung für den Bereich „Oberer Burghof / Parkplatz“ an die Kraushaar Lieske Freiraumplanung GbR, Jahnstraße 5A, 01067 Dresden, welche nach Auswertung des Vergabeverfahrens mit Teilnahmewettbewerb die meisten Punkte auf sich vereinigen konnten. Der Auftragswert für die gesamten beauftragten Leistungen beträgt 242.092,24 Euro brutto.

Aus förderrechtlichen Gründen wird in der ersten Stufe nur die Leistungsphase 4 einschließlich Besonderer Leistungen mit einem Umfang von gesamt 17.038 Euro brutto beauftragt.

Die Planungsleistungen werden zu 50 % aus Mitteln des Bundes (BKM), zu 40 % aus Mitteln des Landes (Kofinanzierung BKM) und zu 10 % aus Mitteln des Landkreises finanziert. Bis zur Vorlage der Zuwendungsbescheide von Bund und Land erfolgt die Vorfinanzierung durch den Landkreis gemäß des Vertrages über die Gewährung einer weiteren Zuwendung zur planerischen Vorbereitung der Sanierung der Burg Hohnstein.

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 10/24: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Annahme folgender eingegangener Geldzuwendungen 300 € Geldspende, nach dem Willen des Spenders zur zweckentsprechenden Verwendung für das Hohnsteiner Puppenspielfest 2024.

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen beschlossen.