Im Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein vom März 2024 haben wir schon einmal kurz über die neuen Regelungen bei der Zahlung der Grundsteuer informiert. Seit 01.01.2025 muss jeder Eigentümer auch die Grundsteuer für verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen selbst überweisen. Die entsprechenden Bescheide von der Stadt Hohnstein sollten zwischenzeitlich alle Eigentümer erhalten haben.
Wir als Pächter werden den Eigentümern die Grundsteuer für die gepachteten Flächen mit der Pachtzahlung im Herbst 2025 erstatten. Dazu benötigen wir bitte Kopien folgender Unterlagen:
| - | Grundsteuerbescheid für 2025 |
| - | vom Finanzamt Pirna den Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 |
| - | Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025, ebenfalls vom Finanzamt Pirna |
Sie können uns diese Unterlagen auch gern per E-Mail über buero@leag-ehrenberg.de zukommen lassen. Persönlich erreichen Sie uns in unserer Verwaltung in Ehrenberg in der Regel montags bis freitags zwischen 7.00 und 15.00 Uhr.
Vielen Dank für Ihre Zuarbeiten.