Aus aktuellem Anlass wurden wir gebeten, auf die „Ruhezeiten der Stadt Hohnstein“ noch einmal hinzuweisen – wir bitten die Bürgerinnen und Bürger darauf Acht zu geben und die Bestimmungen der Polizeiverordnung im Interesse aller einzuhalten – hier ein entsprechender Auszug aus der aktuellen Polizeiverordnung – nachzulesen auch unter www.hohnstein.de:
§ 7 Schutz der Nachtruhe
(1) Die Nachtzeit umfasst Sonntag bis Donnerstag die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr des nächsten Tages, Freitag und Sonnabend die Zeit von 23:00 bis 07:00 Uhr des nächsten Tages. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen.
§ 11 Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen in der Zeit von Montag bis Freitag von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr, Freitag bis Samstag von 20:00 bis 07:00 Uhr, Samstag 12:30 bis 14:00 Uhr sowie Sonntags und Feiertags nicht durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten, das Rasenmähen, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä..