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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
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Einwohnerversammlungen zu den Vorranggebieten für Windkraftanlagen durchgeführt

Rund 70 Einwohner informierten sich am 16.04.2026 in Ehrenberg über die Vor- und Nachteile von Windrädern und die Energiewende in Deutschland. Dabei treibt die Anwohner die Sorge um, dass einzelne Grundstückseigentümer ihre Flurstücke für Windräder nahe Cunnersdorf und Ehrenberg zur Verfügung stellen.

Bürgermeister und Stadtrat werden gemäß des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom Februar 2025 alle möglichen Mittel ausschöpfen, um Windenergieparks in unserer Gemeinde zu verhindern. Allerdings ist das aufgrund der aktuellen Gesetzgebung sehr schwer. Den eigentlichen Schlüssel haben die Flächeneigentümer in der Hand, ihre Grundstücke nicht an Windkraftfirmen zu verpachten oder zu verkaufen.

 

 

Auch die dritte Einwohnerversammlung zum Windkraftthema am 07.05.2026 im Ulbersdorfer Schloss war sehr gut besucht. Hier waren auch die Flächeneigentümer des Plangebietes am Krumhermsdorfer Berg eingeladen. Stadt und Bürgerschaft ist die Ohnmacht mit dieser deutschen Energiepolitik vor Augen geführt worden. Nur die Flächeneigentümer in den geplanten Vorranggebieten können die gigantischen Windkraftanlagen verhindern, indem sie ihre Flächen nicht verpachten. Den Vortrag von Gotthard Augst aus Neustadt können Sie hier nachlesen: https://neustadt-laermfrei.de/X12/Hohnstein_Eins_20260402.pdf.

Hintergrund:

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge hat am 23. März 2026 beschlossen, den Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung mit Schwerpunkt Windenergienutzung zur öffentlichen Beteiligung freizugeben. Ziel ist es, den durch Bundes- und Landesgesetzgebung vorgegebenen Flächenbeitragswert von 1,3 % der Planungsregion für Windenergie bis Ende 2027 planerisch zu sichern. Damit soll eine ungesteuerte Entwicklung im Außenbereich vermieden und die Errichtung von Windenergieanlagen auf ausgewiesene Vorranggebiete beschränkt werden. Die Region steht dabei aufgrund dichter Besiedlung und vieler Schutzgebiete vor besonderen Herausforderungen. Neben der Windenergieplanung sind die Solarenergienutzung und der Trassenausbau für Strom in die Planung einbezogen.

Der Entwurf des Teilregionalplans, inklusive Begründung, Umweltbericht und weiteren Unterlagen, liegt vom 7. Mai bis 6. Juli 2026 öffentlich aus. Die Unterlagen sind dann in der Verbandsgeschäftsstelle des RPV, bei den Mitgliedern des Verbandes sowie in der Landesdirektion Dresden einsehbar. Zusätzlich werden sie online zum Download bereitgestellt. Die genauen Zeiten werden im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes veröffentlicht. Interessierte können den Planentwurf einsehen und bis zum Ende der Auslegungsfrist Stellungnahmen einreichen – online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, per E-Mail, Post oder persönlich in der Verbandsgeschäftsstelle bzw. an den Auslegungsstellen.

Zur Förderung des Austauschs plant die Verbandsgeschäftsstelle sieben Informationsveranstaltungen in Meißen, Großenhain, Riesa, Dippoldiswalde, Neustadt (Sachsen) und Dresden sowie eine online. Dabei können Bürgerinnen und Bürger direkt mit der Verbandsgeschäftsstelle sowie der Sächsischen Landesenergieagentur (SAENA) ins Gespräch kommen. Ziel der Veranstaltungen ist es, die Bedeutung der Windenergieplanung für die Region zu erklären, sachliche Informationen bereitzustellen und einen konstruktiven Dialog zu ermöglichen. Die Termine sind seit dem 20. April 2026 auf der Website des Verbandes veröffentlicht. Interessierte werden gebeten, sich über das dort bereitgestellte Anmeldeformular anzumelden.

https://rpv-elbtalosterz.de/regionalplanung/wind/aktuelles