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Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 6/2025
Aus Stadtrat und Ausschüssen
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Gefasste Beschlüsse im Stadtrat am 21. Mai 2025

Beschluss 25/25: Veranlassung von Planungsleistungen zum Ersatzneubau Brücke Mühlstraße im Ortsteil Ehrenberg

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, durch die Stadtverwaltung die Planungsleistungen zum Ersatzneubau Brücke Mühlstraße im Ortsteil Ehrenberg zu veranlassen. Die Planungsleistungen sind im Straßeninstandsetzungsprogramm der Stadt Hohnstein für das Jahr 2025 in Höhe von 17.000 € vorgesehen.

Die Leistungsphasen 1 und 2 sollen im freihändigen Verfahren an ein Planungsbüro vergeben werden.

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 26/25: Neufassung der Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung)

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Hohnstein über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung).

Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.

Beschluss 27/25: Feststellung Jahresabschluss 2016 der Stadt Hohnstein gemäß § 88 c (2) SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt gemäß § 88 c (2) SächsGemO die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt

Hohnstein nach erfolgter örtlicher Prüfung.

Bilanzsumme 31.12.2016  —  37.031.539,95 €

davon entfallen auf der Aktivseite auf Anlagevermögen  — 32.467.609,44 €

Umlaufvermögen  —  4.562.274,13 €

Rechnungsabgrenzungsposten  —  1.656,38 €

davon entfallen auf der Passivseite auf Kapitalposition  —  19.178.458,83 €

Sonderposten  —  11.081.275,64 €

Rückstellungen  —  1.878.275,06 €

Verbindlichkeiten  —  4.893.530,42 €

Ergebnisrechnung 2016

ordentliche Erträge  —  4.650.904,79 €

ordentliche Aufwendungen  —  5.381.409,36 €

ordentliches Ergebnis  —  -730.504,57 €

außerordentliche Erträge  —  744.588,98 €

außerordentliche Aufwendungen  —  327.242,26 €

Sonderergebnis  —  417.346,72 €

Gesamtergebnis  —  -313.157,85 €

Finanzrechnung 2016

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit  —  4.351.908,82 €

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit  —  4.304.126,83 €

Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit  —  47.781,99 €

Einzahlungen für Investitionen  —  343.886,15 €

Auszahlungen für Investitionen  —  211.709,67 €

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit  —  132.176,48 €

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit  —  -190.510,20 €

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen  —  -32.332,25 €

Anfangsbestand an liquiden Mitteln  —  501.859,50 €

Endbestand an liquiden Mitteln  —  458.975,52 €

nachrichtlich: Verwendung des Jahresergebnisses

Verrechnung Fehlbetrag ordentliches Ergebnis mit Basiskapital  —  -730.504,57 €

Überschuss Sonderergebnis (zur Verrechnung mit Fehlbetrag Sonderergebnis aus Vorjahren)  —  417.346,72 €

Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.

Beschluss 29/25: Vergabe von Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Burg Hohnstein“, Bauabschnitt 1 –Burggarten/Burgmauer, Los 11 - Elektroanlagen in Außenanlagen

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Vorhaben „Sanierung Burg Hohnstein“, Bauabschnitt 1 – Burggarten/Burgmauer, Los 11 - Elektroanlagen in Außenanlagen

an den wirtschaftlichsten Bieter Elektro Richert, Innere Weberstraße 33, 02763 Zittau, auf der Grundlage des Vergabevorschlages der Ingenieurgesellschaft Lehner & Sachse mbH nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 68.410,73 € brutto.

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen beschlossen.

Beschluss 30/25: Verkauf eines Teiles des Flurstückes 173/4 der Gemarkung Ehrenberg.

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt einen Teil des Flurstücks 173/4 der Gemarkung Ehrenberg mit einer Fläche von ca. 240 m² zu einem Preis von 22,00 €/m² an Frau und Herrn Bläsche aus 01844 Neustadt in Sachsen zu verkaufen.

Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten sind durch den Erwerber zu tragen.

Einstimmig mit 9 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung beschlossen.

Beschluss 31/25: Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt die Annahme folgender eingegangener Geldzuwendungen

550,00 € Geldspende, nach dem Willen der Spender zur zweckentsprechenden Verwendung für die musikalische Bildung der Kinder aus dem Gemeindegebiet der Stadt Hohnstein an der Musikschule Sächsische Schweiz e. V.

250,00 € Geldspende, nach dem Willen der Spender zur zweckentsprechenden Verwendung für das 37. traditionelle Hohnsteiner Puppenspielfest 2025

Einstimmig mit 10 Ja-Stimmen beschlossen.