Gemäß § 3 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bestellung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten
für den Vollzug polizeibehördlicher Aufgaben (Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung – GemVollz- VO) vom 26. April 2023 gibt die Stadt Hohnstein als Ortspolizeibehörde
hiermit bekannt, dass ab
dem 15. Juni 2026 Herr Sven Richter aus Goßdorf
zum gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Hohnstein bestellt wurde.
Ihm wurden gemäß § 1 Absatz 1 folgende polizeibehördliche Aufgaben übertragen:
| 1. | den Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden |
| 2. | den Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr |
Diese Aufgabenübertragung erfolgt bis auf Widerruf mit öffentlicher Bekanntmachung.