Gemäß § 3 Absatz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bestellung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten für den Vollzug polizeibehördlicher Aufgaben (Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung – GemVollz - VO) vom 26. April 2023 gibt die Stadt Hohnstein als Ortspolizeibehörde hiermit den sofortigen Widerruf der Bestellung von
Herrn Nando Schwenke aus Ehrenberg
als gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Hohnstein bekannt.