Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat mit Beschluss Nr. 34/23 vom 21.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „DRK Rettungswache“ Hohnstein bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet „DRK Rettungswache“ Hohnstein besteht aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C) und dem Umweltbericht (Teil D) jeweils in der Fassung vom 08.06.2023.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des o.g. Bebauungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom 31.07.2023 bis 31.08.2023 in der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10 während folgender Zeiten:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 – 12.00 Uhr |
Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
| - | Umweltbericht zu o.g. Bebauungsplan, Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 08.06.2023 – mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan |
| - | Fachbeitrag Baugrunduntersuchung, IFG-Projekt-Nr. I-072-04-23, IFG Ingenieurbüro für Geotechnik GmbH, Purschwitzer Straße 13, 02625 Bautzen vom 06.06.2023 (Anlage 2 der Begründung, Teil C) – Der Fachbeitrag Baugrund mit Altlastenuntersuchung ist die Handlungsempfehlung für die Planung und Grundlage für die Formulierung der Festsetzungen des Bebauungsplanes. |
| - | Fachbeitrag Artenschutzuntersuchung – Erfassung Amphibien, Reptilien, Vögel und Fledermäuse, Büro Uwe-Jens Bartling, Naturkundliche Gutachten und Naturschutzmaßnahmen, Schmiedestraße 29, 01796 Pirna vom 04.06.2023 (Anlage 1 des Umweltberichtes, Teil D) – mit der Erfassung der verschiedenen Arten und der Darstellung der Betroffenheit sowie der Festlegung von Maßnahmen zum Schutz. |
Die umweltrelevanten Unterlagen dienen insgesamt der Verdeutlichung der ökologischen Ziele des Baugebietes, der Sicherung des umweltschonenden Umganges mit Altlasten sowie der Sicherstellung einer gefahrlosen Nachnutzung des Gewerbegebietes.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Hohnstein www.Hohnstein.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.