Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat mit Beschluss Nr. 35/23 vom 21.06.2023 die 2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes im Bereich des Flurstückes Nr. 442 der Gemarkung Hohnstein bestätigt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht (Teil D) des Bebauungsplanes Sondergebiet „DRK Rettungswache“ Hohnstein (jeweils vom 08.06.2023) wird zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit
vom 31.07.2023 bis 31.08.2023
in der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10 während folgender Zeiten ausgelegt:
| Montag, Mittwoch, Donnerstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 – 12.00 Uhr |
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Umweltbericht zum Bebauungsplan Sondergebiet „DRK Rettungswache“ Hohnstein, Büro für Landschaftsarchitektur Hübner, Liselotte-Herrmann-Straße 4, 02625 Bautzen vom 08.06.2023 – mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, der naturschutzfachlichen Eingriffsbilanzierung und der Festsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan.
Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Hohnstein www.Hohnstein.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während der Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung.
Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beim Beschluss zur Abwägung zum o. g. Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.