Gemäß § 3 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bestellung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten für den Vollzug polizeibehördlicher Aufgaben (Gemeindliche-Vollzugsbediensteten-Verordnung – GemVollzVO) vom 26. April 2023 gibt die Stadt Hohnstein als Ortspolizeibehörde hiermit bekannt, dass ab
zum gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Hohnstein bestellt wurde.
Ihm wurden gemäß § 1 Absatz 1 folgende polizeibehördliche Aufgaben übertragen:
| 1. | den Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden |
| 2. | den Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr |
Diese Aufgabenübertragung erfolgt bis auf Widerruf mit öffentlicher Bekanntmachung.