Titel Logo
Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Stadt Hohnstein - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Sondergebiet Wohnen und Fremdenverkehr „Mittelmühle Ehrenberg“ der Stadt Hohnstein

Der Stadtrat der Stadt Hohnstein hat mit Beschluss Nr. 21/24 vom 19.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Wohnen und Fremdenverkehr „Mittelmühle Ehrenberg“ beschlossen.

Das Planungsziel wird von Wohnen zur Schaffung eines Sondergebietes Wohnen und Fremdenverkehr geändert.

Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.

Die Veröffentlichung im Internet finden Sie auf der Homepage der Stadt Hohnstein unter: www.hohnstein.de/bauleitplanung

Der Vorentwurf der Planung wird vom 29.07.2024 bis einschließlich 12.08.2024

in der Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:

Montag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:

9.00 – 12.00 Uhr

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-

Baugrundgutachten Ingenieurbüro für Geotechnik Bautzen GmbH, Projekt Nr. I-133-09-23 vom 27.10.2023

-

Umweltbericht zum Bebauungsplan, Umweltbüro Dr. Annett Weiß, vom 14.06.2024

Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Hohnstein zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: stadt@hohnstein.de oder per Fax an: 035975 - 86810. Sie können auch bei der Stadt Hohnstein, Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein bei Bedarf schriftlich eingereicht oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Brade
Bürgermeister